Bundesjustizministerium

Gericht wertet Razzia in Ministerium als unzulässig

Das Landgericht Osnabrück hat einen umstrittenen Beschluss zur Durchsuchung des Bundesjustizministeriums im Zu­sammenhang mit Geldwäsche-Ermittlungen nachträglich aufgehoben. Anfang September waren kurz vor der Bundestagswahl Diensträume und...

Gericht wertet Razzia in Ministerium als unzulässig

dpa Osnabrück

Das Landgericht Osnabrück hat einen umstrittenen Beschluss zur Durchsuchung des Bundesjustizministeriums im Zu­sammenhang mit Geldwäsche-Ermittlungen nachträglich aufgehoben. Anfang September waren kurz vor der Bundestagswahl Diensträume und Archive des Ministeriums in Berlin durchsucht worden (vgl. BZ vom 10.9.2021). Allerdings waren die Voraussetzungen dafür nicht gegeben, wie das Landgericht am Donnerstag mit Verweis auf einen Beschluss vom Mittwoch mitteilte (Geschäftszeichen 12 Qs 32/21).

Die Durchsuchungen im Justizministerium, das damals unter der Leitung der heutigen Verteidigungsministerin Christine Lambrecht stand, sowie am selben Tag im Finanzministerium unter der Leitung des heutigen Bundeskanzlers Olaf Scholz (beide SPD) hatten kurz vor der Wahl für viel Aufsehen gesorgt. Kritiker sahen darin ein Wahlkampfmanöver.

Hintergrund waren Ermittlungen wegen des Verdachts der Strafvereitelung im Amt, denen zufolge die Spezialeinheit des Zolls gegen Geldwäsche (FIU) Verdachtsanzeigen nicht in allen Fällen an die Ermittlungsbehörden weitergeleitet haben soll. Die Staatsanwaltschaft hatte daraufhin beim Justizministerium telefonisch die Herausgabe eines Schreibens an das Bundesfinanzministerium angefragt – weil das Justizministerium dies ablehnte, erwirkten die Ermittler beim Amtsgericht den Durchsuchungsbeschluss.

Das Landgericht bewertete die Durchsuchung nun allerdings als nicht zulässig und nicht erforderlich. So sei unter anderem weder die Vernichtung von Beweismitteln zu be­fürchten gewesen, noch habe eine besondere Dringlichkeit bestanden. Die Auswirkungen der Razzia hätten nicht im Verhältnis zur Stärke des Verdachts gestanden. Es habe keine Anhaltspunkte für Fehlverhalten im Justizministerium gegeben.

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