Gesetzentwurf zur privaten Altersvorsorge ruft geteiltes Echo hervor
Gesetzentwurf zur Altersvorsorge ruft geteiltes Echo hervor
Versicherer: „Absicherung bleibt auf der Strecke“ – Fondsverband BVI: „Revolutionärer Paradigmenwechsel“
wbr Frankfurt
Der am Montag vorgelegte Gesetzentwurf zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge hat in der Finanz- und Versicherungsbranche ein geteiltes Echo hervorgerufen. Der Entwurf sieht erhebliche Neuerungen vor, darunter die Einführung neuer staatlich geförderter Produktkategorien und die Abschaffung des Zwangs zu Garantien und Verrentung. Damit soll die private Altersvorsorge flexibler und renditestärker gestaltet werden.
Neues Altersvorsorgedepot
Der Fondsverband begrüßte den Entwurf und bezeichnete ihn als „Paradigmenwechsel“. Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des BVI: „Das bisherige, weltweit längst überholte Mantra, dass Altersvorsorge eine 100-Prozent-Beitragsgarantie und eine Leibrente umfassen muss, gilt nicht mehr. Das ist revolutionär und macht die Altersvorsorge für die Sparer attraktiv, weil sie renditestärker anlegen können.“ Insbesondere das neue Altersvorsorgedepot, das unter anderem auf Fonds basieren kann, biete eine flexible Möglichkeit, Vermögen für das Alter aufzubauen. Zudem werde in der Auszahlungsphase eine größere Wahlfreiheit gewährt, was die Attraktivität der geförderten Altersvorsorge deutlich erhöhe.
„Lieber Balkon als Aktiendepot“
Auch die Bausparkassen bewerteten den Gesetzentwurf positiv, da die Eigenheimrente als fester Bestandteil der staatlich geförderten Altersvorsorge erhalten bleibt. Christian König, Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Privaten Bausparkassen, erklärte: „Als führende Anbieter von Eigenheimrentenprodukten freuen sich die deutschen Bausparkassen, dass die Menschen weiterhin die Möglichkeit haben, staatlich gefördert mit der selbstgenutzten Immobilie für ihr Alter vorzusorgen.“ Eigenheime ermöglichten es Eigenheimbesitzern, im Alter von geringeren Wohnkosten zu profitieren. Axel Guthmann, Verbandsdirektor der Landesbausparkassen, fügte hinzu: „Viele Menschen sitzen im Alter lieber auf dem eigenen Balkon oder der eigenen Terrasse statt auf einem Aktiendepot“.
Scharfe Kritik vom GDV
Kritik kommt hingegen aus der Versicherungswirtschaft. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) meint, dass die Reform die lebenslange Absicherung vernachlässige. Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des GDV: „Altersvorsorge ist mehr als Vermögensaufbau. Die lebenslange Absicherung ist die Stärke der Lebensversicherung.“
Zwar begrüßt der GDV die Vereinfachung der Förderung und die Einführung transparenter Produkte, er sieht jedoch Nachholbedarf bei der Sicherstellung einer stabilen lebenslangen Rente. Asmussen betonte auch, dass die Balance zwischen Sicherheit und Rendite weiterhin wichtig und der optionale Wegfall der vollen Beitragsgarantie ein Schritt in die richtige Richtung sei.
Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) reagierte kritisch. Der Verband sieht darin keine ausreichenden Lösungen für die hohen Kosten, die derzeit bei privaten Altersvorsorgeverträgen anfallen. Dorothea Mohn, Leiterin des Teams Finanzmarkt beim VZBV, betonte: „Hohe Kosten verhindern gute Renditen und damit gute Renten.“ Positiv wurde jedoch bewertet, dass Verbraucher künftig ihr angespartes Geld aus Riester-Verträgen flexibler und nicht zwingend als lebenslange Rente beziehen können.
Renditeorientierung wichtig
Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt den Entwurf. Ein Kernpunkt ist das Altersvorsorgedepot ohne Garantien, das Bürgern kostengünstige Investitionen ermöglicht. Ulrich Reuter, Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes, betont: „Renditeorientierung und Sicherheit sind gleichwertige Anliegen.“
Die Regierung will den Gesetzentwurf noch vor der nächsten Bundestagswahl zu verabschieden, um die Altersvorsorge zukunftsfähig zu gestalten.