Geldwäschepaket

Große Hoffnun­gen auf EU-Geld­wäsche­behörde

Die Verhandlungs­linie des EU-Parlaments für das Geldwäsche­paket steht: Es geht um strittige Vorhaben wie Immobilien­register, Bargeld­obergrenze und eine neue Behörde.

Große Hoffnun­gen auf EU-Geld­wäsche­behörde

rec Brüssel

Mit dem Aufbau einer neuen Geldwäschebehörde sind in der EU parteiübergreifend große Hoffnungen auf Fortschritte im Kampf gegen Finanzkriminalität verbunden. Der CSU-Finanzexperte Markus Ferber hält sie für „das fehlende Mosaiksteinchen“ eines koordinierten Vorgehens gegen Geldwäsche. Für Martin Schirdewan, Schattenberichterstatter von den Linken, kann sie „als grenzübergreifende Behörde zum ‚Gamechanger‘ werden“.

Die zuständigen Ausschüsse des EU-Parlaments haben am Dienstag ihre Verhandlungslinie für die nun folgenden Gespräche mit EU-Staaten und EU-Kommission festgelegt. Zum Geldwäschepaket gehören neben der geplanten Behörde (Anti-Money-Laundering Authority, AMLA) zwei weitere Bausteine: die inzwischen fünfte Novelle der Geldwäscherichtlinie und eine neue Antigeldwäscheverordnung.

Das Paket beinhaltet zahlreiche umstrittene Vorhaben. Aufseher und die interessierte Öffentlichkeit sollen künftig Einblick in die Eigentumsverhältnisse bei Immobilien und Grundstücken erhalten. Die Kompromisslinie des Parlaments sieht vor, dass wirtschaftlich berechtigte Eigentümer ab einer Schwelle von 15% unter diese Regelung fallen. Außerdem zeichnet sich eine EU-weite Obergrenze für Barzahlungen ab. Über die Höhe gehen die Vorstellungen weit auseinander: Die zuständigen Abgeordneten haben sich nun auf 7000 Euro verständigt. Auch unter den EU-Staaten sind die Differenzen in dieser Frage groß: Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) will allenfalls eine Obergrenze von 10000 Euro akzeptieren – jener Wert, ab dem hierzulande Meldepflichten greifen. Nach dem Willen des EU-Parlament sollen zudem strengere Regeln für Geschäfte mit Kryptowährungen gelten.

Kriterien für Standortwahl

Der SPD-Finanzpolitiker Joachim Schuster spricht von einem schlüssigen Gesamtkonzept im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. „Nur so können wir die Kriminalität in diesem Bereich eindämmen.“ In den Reihen der CDU hält man sich zugute, Schlupflöcher geschlossen und zugleich unverhältnismäßige Lasten für Bürger, Banken und Sparkassen verhindert zu haben. Außerdem schütze man das Berufsgeheimnis von Anwälten und Steuerberatern, sagte die Schattenberichterstatterin Karolin Braunsberger-Reinhold.

Zähe Verhandlungen sind in der Wahl des Standorts für die neue Geldwäschebehörde zu erwarten. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat dem EU-Parlament grundsätzlich mehr Mitsprache eingeräumt, als dies bislang bei der Auswahl des Standorts neuer EU-Behörden der Fall war. Die EU-Staaten hatten die Standortfrage zunächst ausgeklammert, weil sich dem Vernehmen nach rund ein Dutzend Städte bewerben. Auch Frankfurt rechnet sich gute Chancen aus. Insofern dürfte sich Bewerbungsprozess, für den das EU-Parlament nun immerhin Kriterien vereinbart hat, in die Länge ziehen.

„Mit einer dezidierten Anti-Geldwäsche-Behörde und einem einheitlichen Regelwerk über eine Verordnung machen wir einen großen Schritt hin zu einer effektiveren Geldwäschebekämpfung“, sagt CSU-Politiker Ferber. Der Linken-Politiker Schirdewan merkt an, letztlich seien Ausstattung und Personal entscheidend dafür, wie effektiv diese Behörde agieren kann. Außerdem befürchtet er Kompetenzstreitigkeiten mit Behörden wie Interpol.

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