Hessischer Rechnungshof rügt Helaba-Kapitalrochade
Rechnungshof rügt Helaba-Kapitalrochade
Nach Neuordnung der Landesanteile fordern Haushaltswächter mehr Mitsprache
jsc Frankfurt
Der Hessische Rechnungshof geht nach der 2 Mrd. Euro schweren Neuordnung des Eigenkapitals des Landes Hessen an der Helaba auf Konfrontationskurs: Die Prüfer in Darmstadt fordern „angemessene Beteiligungsrechte“ für das Land und ein „Prüfrecht“ für den Rechnungshof bei der Helaba, wie die Institution in einem Bericht festhält. Auch sehen die Haushaltswächter finanzielle Risiken für das Land und zeigen Grenzen der Schuldenbremse auf.
Reaktion auf EU-Regulierer EBA
Zuvor hatte das Finanzministerium in Wiesbaden eine Rückführung stiller Einlagen angekündigt, nachdem die European Banking Authority (EBA) Bedenken zur Anrechenbarkeit als hartes Kernkapital geäußert hatte. Stattdessen bringt das Land 2 Mrd. Euro als Eigenkapital ein, davon 1,5 Mrd. Euro als Bareinlage. Der Landesanteil an der Helaba wächst dadurch von 8,1% auf 30,1%. Darüber hinaus erwirbt Hessen eine AT1-Anleihe von 500 Mill. Euro. Im Gegenzug soll das Land zwei Förderprogramme für Wohnungsbau und für die Kommunen von der Helaba zurückerhalten, wie es in der Ankündigung im April hieß. Es gehe lediglich um einen Austausch von Instrumenten.
Nach Darstellung des Rechnungshofes ist nicht nachvollziehbar, wieso das Land keinen höheren Anteil im Eignerkreis anstrebt, anstatt einen Teil des Kapitals als AT1-Anleihe einzubringen. So hält der bisherige Mehrheitseigentümer, der Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen (SGVHT) mit aktuell 68,9% der Trägeranteile, künftig 50%.
Falsche Rücksicht auf Sparkassen?
Das Land Hessen wolle die Trägerstruktur nicht „grundsätzlich verändern“, schreibt der Rechnungshof. Die Prüfer gehen auf Distanz: „Das Interesse des Landes an einer Mehrheit des SGVHT als Gesellschafter der Helaba ist für den Rechnungshof nicht ersichtlich.“ Dem Verband stehe es frei, ebenfalls Kapital einzubringen, um einen Mehrheitsanteil zu sichern.
Auch sehen die Prüfer finanzielle Risiken: So sei eine regelmäßige Dividende unsicher. Erhält das Land bisher rund 37% der Ausschüttungen, sollen es künftig 30,1% sein. Zwar kommen nun Zinsen aus der AT1-Anleihe hinzu. Doch die Verzinsung könne sich im Vergleich zum Zinsaufwand des Landes ungünstig entwickeln und im Ernstfall entfallen.
Grenzen der Schuldenbremse
Für die Kapitalerhöhung nimmt das Land Schulden auf. Dieser Schritt sei mit der Schuldenbremse vereinbar, denn es stehe eine „werthaltigen Beteiligung“ gegenüber, wie das Ministerium im April erklärte. Unklar sei aber, nach welchen Regeln die stillen Einlagen letztendlich rückübertragen werden, schreiben nun die Prüfer. „Der Rechnungshof erwartet, dass er über die Details zur vertraglich vereinbarten Rückübertragung der Sondervermögen informiert wird.“
Die Haushaltswächter warnen: Zahlungen der Helaba an das Land, die sich aus der Beendigung stiller Einlagen ergeben, führen zu einer Tilgungsverpflichtung des Landes. Die Schuldenbremse berücksichtige nicht nur den Erwerb von Beteiligungen, sondern auch Veräußerungen.
Rechnungshof will Helaba kontrollieren
Darüber hinaus fordert der Rechnungshof ein „Prüfrecht“: Wie bei Landesbeteiligungen üblich, stehe es den Haushaltshütern zu, die Helaba unmittelbar zu überprüfen, um die Interessen des Landes zu wahren. Hier befinde sich die Behörde im „Dissens“ mit der Helaba.
Die Helaba bezog auf Nachfrage keine Stellung. Das Hessische Finanzministerium teilte mit, die zurückfließenden Förderprogramme für Wohnungsbau und für Kommunen würden weitergeführt. Zum Prüfrecht erklärte eine Sprecherin, die Bank werde bereits heute „sehr ausgeprägt“ durch Wirtschaftsprüfer, Bankaufsicht und den Staat kontrolliert. In den Gremien der Helaba werde das Land mit 13 Personen vertreten sein. „Es findet eine angemessene Berücksichtigung der Stimmrechte des Landes Hessen statt.“