Keine Deals für frühere Maple-Geschäftsführer
Von Anna Sleegers, Frankfurt
Im Cum-ex-Strafprozess gegen das Management der Maple Bank vor dem Landgericht Frankfurt zeichnet sich die Forderung nach langen Haftstrafen ab. Zwar hat die Verteidigung des früheren Bankchefs Wolfgang Schuck und des Head of European Trading, Paul H., die Empfehlung des Vorsitzenden Richters Werner Gröschel befolgt und die zurückliegenden verhandlungsfreien Wochen genutzt, um das Gespräch mit der Staatsanwaltschaft zu suchen (BZ vom 17. Februar). Wie aber aus der Erklärung hervorgeht, welche die Anklage zu Beginn des Verhandlungstags am Montag verliest, kam es zu keiner Einigung (Az.: 5/24 KLs 17/19).
Die Staatsanwaltschaft erkennt demnach zwar die Bereitschaft der Angeklagten an, durch ihre Aussagen zur Aufklärung des Falls beizutragen. Auch sei das fortgeschrittene Alter und der schlechte Gesundheitszustand Schucks zu berücksichtigen. Die von der Verteidigung vorgeschlagene Freiheitsstrafe von jeweils etwas mehr als drei Jahren liege jedoch weit unter der aus Sicht der Staatsanwaltschaft zu erwartenden Strafen. Obwohl beide Angeklagte angeboten haben, der Staatsanwaltschaft weiterhin mit Informationen zur Verfügung zu stehen, wurde das Ansinnen daher abgelehnt. Stattdessen geht die Beweisaufnahme am 35. Verhandlungstag weiter. Im Zeugenstand versucht sich ein früherer Associate der Kanzlei Freshfield Bruckhaus Deringer in die Anfangszeit seiner Karriere zurückzuversetzen. Zu seinen Aufgaben gehörte es, dem von der Maple Bank mandatierten Partner Ulf Johannemann zuzuarbeiten, der in dem Verfahren ebenfalls angeklagt ist. Sein Name taucht erstmals im April 2011 in den von der Staatsanwaltschaft sichergestellten Unterlagen auf, in einem Aktenvermerk, Thema: Anrechnung von Kapitalertragsteuer aus den Jahren 2007 und 2008. Der Zeuge war offenbar vor allem damit befasst, Gesprächsprotokolle anzufertigen.
Zweifel an Johannemann
Wie der Vorsitzende Richter und Schucks Verteidigerin Barbara Livornius herausarbeiteten, gab es mit Blick auf die Frage, ob es sich bei den Cum-ex-Geschäfte um abgesprochene Transaktionen handelte, große Unterschiede zwischen den handschriftlichen Notizen des Zeugen und den von Johannemann abgesegneten finalen Protokollversionen. Das stellt die von Johannemann innerhalb der Kanzlei verbreitete Version in Frage, dass er diesbezüglich von seinen Mandanten hinters Licht geführt worden sei.