„Keine Rückzahlung der Bankenabgabe“
„Keine Rückzahlung der Bankenabgabe“
Expertenanhörung im Bundestag – Kreditwirtschaft dringt auf Erstattung
wf Berlin
Für die Altmittel der nationalen Bankenabgabe von 2,3 Mrd. Euro besteht kein Rückzahlungsanspruch der Kreditwirtschaft. Mit dieser rechtlichen Einschätzung unterstützt der Finanz- und Steuerjurist Ekkehart Reimer von der Universität Heidelberg die Pläne der Bundesregierung im Entwurf des Restrukturierungsfonds-Übertragungsgesetzes. Die von 2011 bis 2014 erhobene Bankenabgabe soll demnach aus dem Restrukturierungsfonds in den Finanzmarktstabilisierungsfonds (FMS) oder Soffin fließen. Die Deutsche Kreditwirtschaft dringt auf Rückerstattung. Mittlerweile klagen verschiedene Institute gegen die Finanzaufsicht BaFin. Diese verwaltet die Altmittel.
Der Finanzausschuss des Bundestags hatte Experten zu einer öffentlichen Anhörung des Gesetzentwurfs nach Berlin eingeladen. „Sonderabgaben müssen gruppennützig verwendet werden“, erläuterte Reimer den Abgeordneten. Bei einer Rückzahlung profitiere aber nicht die Gruppe, sondern es profitierten die einzelnen Institute, die damals die Bankenabgabe gezahlt hatten. Eine Übertragung auf den Soffin sei eine gruppennützige Verwendung. Unerheblich sei, dass sich die Institutslandschaft in 15 Jahren geändert habe. „Gruppennützigkeit ist nicht Individualnützigkeit“, sagt Reimer.
Sonderabgabe für den Krisenfall
Die Bankenabgabe war nicht als Steuer, sondern als zweckgerichtete Sonderabgabe erhoben worden. In einem neuen Krisenfall sollten mit dem Fonds Banken gerettet werden. Von 2015 an wurde der europäische Single Resolution Fund (SRF) aufgebaut. Die nationale Bankenabgabe blieb als Sicherheit stehen. Nachdem der SRF ausreichend gefüllt ist, werden die nationalen Mittel nicht mehr benötigt. Der Soffin, der mit Steuergeldern Banken stützte, hatte Ende 2023 noch einen Fehlbetrag von 21,6 Mrd. Euro.
Für die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) trug Michael Engelhard vom DSGV als DK-Federführer Alternativen zur Übertragung auf den Soffin vor. Europa und Deutschland stünden vor der Finanzierung des Strukturwandels. Banken und Sparkassen komme dabei eine Schlüsselrolle zu, heißt es in der DK-Stellungnahme. „Ziel sollte es daher sein, die Altmittel zur Entlastung dieser Institute einzusetzen.“ Auch rechtlich hält die DK eine Rückerstattung für geboten.
Dem widersprach die Bürgerbewegung Finanzwende. Michael Peters, Leiter Finanzen und Realwirtschaft, drang darauf, mit den Mitteln Schulden des Soffin zu tilgen. Das Versprechen der Kreditwirtschaft, die Gelder für die Transformationsfinanzierung zu nutzen, sei „komplett unverbindlich“. Hubertus Väth, Frankfurt Main Finance, warnte indessen vor Nachteilen für den Finanzplatz Frankfurt im internationalen Vergleich. Die DK hatte die Doppelbelastung für die nationale und europäische Bankenabgabe beklagt.
Umstritten ist ebenfalls die Streichung des steuerlichen Abzugsverbots der Bankenabgabe. Lena Tonzer, Wirtschaftswissenschaftlerin an der Universität Magdeburg, sieht dadurch die Lenkungswirkung in Gefahr. Die Ergebnisse der Anhörung werden nun im Finanzausschuss beraten.