Neu Aufgaben für die Stiftung "Geld und Währung"

Koordinationsstelle des Bundes für Finanzbildung

Die Stiftung „Finanzbildung, Geld und Währung“ koordiniert künftig die Finanzbildung des Bundes und erhält neue Aufgaben. Das Budget erreicht knapp 10 Mill. Euro jährlich.

Koordinationsstelle des Bundes für Finanzbildung

Bund betraut Stiftung mit Finanzbildung

wf Berlin

Die Stiftung „Geld und Währung“ soll künftig die Finanzbildung für den Bund koordinieren. Dafür wird die Stiftung mit neuen Aufgaben betraut und soll den Namen „Finanzbildung, Geld und Währung“ tragen. Die jährlichen Kosten werden auf zusätzlich 9 Mill. Euro geschätzt. Bundesfinanz- und Bildungsministerium sollen diese Mittel zu gleichen Teilen bereitstellen. Dies geht aus dem Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums für die Neuausrichtung der Stiftung hervor. 2024 fördert die Stiftung Projekte mit 760.000 Euro und hat 200.000 Euro Verwaltungskosten. Das Stiftungsvermögen stammt aus dem Verkauf einer 1-DM-Goldmünze zur Einführung des Euro-Bargelds 2001.

Finanzminister Christian Lindner und Bildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (beide FDP) hatten die Pläne zur Neuaufstellung der Stiftung bereits Ende September angekündigt. Die Organisation domiziliert bei der Bundesbank in Frankfurt. Sie soll künftig bundesweite Maßnahmen zur Förderung der finanziellen Bildung in der breiten Bevölkerung koordinieren. Der Bund will dazu nun Anfang November seine Finanzbildungsstrategie im Kabinett beschließen. Die Stiftung soll auch die Plattform www.mitgeldundverstand.de fortführen. Dort hat der Bund Initiativen, Angebote und Materialien zur finanziellen Bildung gebündelt.

Zu den Aufgaben solle es auch gehören, öffentliche Stellen, Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft zu vernetzen. Um eng mit den Stakeholdern der finanziellen Bildung zusammenzuarbeiten, kann die Stiftung Fachbeiräte gründen, die die Geschäftsführung oder den Stiftungsrat beraten. Der Stiftungsrat wird laut Entwurf von sieben auf neun Mitglieder erweitert. Neben jeweils drei Vertretern der Bundesressorts Finanzen und Bildung sowie der Bundesbank können zwei weitere externe Fachleute bestellt werden. Anstelle eines dreiköpfigen Vorstands soll künftig eine zweiköpfige, hauptamtliche Geschäftsführung agieren – bestellt vom Stiftungsrat.

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