Nachhaltigkeit

Kritik an geplanter BaFin-Richtlinie

Bei den Wissenschaftlern des Leibniz-Instituts für Finanzmarktforschung stößt die geplante Richtlinie der BaFin zur inhaltlichen Ausgestaltung nachhaltiger Investmentfonds auf wenig Gegenliebe. Eine nationale Richtlinie sei der falsche Weg.

Kritik an geplanter BaFin-Richtlinie

sto Frankfurt

Die Wissenschaftler des Leibniz-Instituts für Finanzmarktforschung (SAFE) halten wenig von der geplanten Richtlinie der BaFin zur inhaltlichen Ausgestaltung nachhaltigen Investmentfonds. Eine nationale Richtlinie „würde der ohnehin unübersichtlichen europäischen Rechtslage ein weiteres ‚grünes‘ Qualitätssiegel hinzufügen – ohne in der Sache einen Mehrwert an Informationen zu bieten“, hieß es in einer Stellungnahme zum Konsultationsverfahren der Finanzaufsicht zu dem Vorhaben. Um „Greenwashing“ zu verhindern, also einen Betrug mit vermeintlich grünen Fonds, habe die BaFin bereits Kontrollmöglichkeiten durch die laufende Aufsichtspraxis, etwa das Irreführungsverbot im Kapitalanlagegesetzbuch, schlagen die Forscher vor.

„Wenn die deutsche Finanzmarktaufsicht sicherstellen will, dass als nachhaltig vermarktete Anlageprodukte diese Bezeichnung auch verdienen, ist dies zu begrüßen – nur ist die vorgeschlagene nationale Richtlinie dafür nicht erforderlich und auch in der Ausarbeitung nicht überzeugend“, sagt Tobias Tröger, Direktor des SAFE-Clusters Law & Finance. Zur Begründung hieß es, „dass bereits eine Vielzahl von europäischen Gesetzgebungsinitiativen, wie insbesondere das Ecolabel-Projekt der EU-Kommission, sicherstellen, dass als nachhaltig beworbene Investmentprodukte auch über entsprechende Eigenschaften verfügen“. Eine zusätzliche nationale Vorschrift schaffe durch ein weiteres aufsichtsrechtliches Label für grüne Investmentprodukte mehr Verwirrung als Klarheit. Zudem bliebe der BaFin-Vorschlag in entscheidenden Punkten zu vage, wenn die dortige Definition nachhaltiger Produkte auf die EU-Offenlegungsverordnung verweise, die nach Ansicht der Wissenschaft „vor deutungsoffenen Tatbestandsmerkmalen“ nur so strotze.

Vor allem ginge von der geplanten BaFin-Richtlinie wegen fehlender konkreter Maßstäbe keine „Signalwirkung“ aus, wie es für ein Label nach Ansicht der SAFE-Forscher notwendig ist. Denn ein Label solle Anlegern Orientierung zu einem komplexen Thema geben, was sie selbst nicht überschauen könnten.

Die BaFin veröffentlichte derweil noch weitere, kritische Stellungnahmen zum Konsultationsverfahren. Auf Anfrage sagte eine Sprecherin, dass die Richtlinie bis Jahresende erlassen werden soll. Ob Änderungen geplant sind, blieb offen.

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