Länder beklagen Defizite bei Vermittlernovelle
wf Berlin – Bei der Neuregelung der Aufsicht über die freien Finanzanlagenvermittler dringen die Bundesländer auf Nachlieferung des Bundes im parlamentarischen Verfahren. Dies beschloss der Bundesrat am Freitag in seiner Stellungnahme zur Novelle der Bundesregierung. Darin bemängeln die Länder eine Reihe konkreter Defizite im Geleitzug des Gesetzentwurfs. Sie erwarten, dass diese Punkte im weiteren Gesetzgebungsverfahren aufgegriffen werden und eine “umfassende Auseinandersetzung mit diesen Sachverhalten” erfolgt.Die Länderkammer folgte damit dem Votum seines Finanzausschusses, der die Neuregelung der Aufsicht über die freien Finanzanlagenvermittler nach eigenem Bekunden – wie schon bisher – grundsätzlich unterstützt. Der Wirtschaftsausschuss des Bundesrats lehnt die Reform ab, konnte sich aber mit dieser Position nicht durchsetzen (vgl. BZ vom 7. Mai)Ziel der Novelle ist es, die rund 37 000 freien Finanzanlagenvermittler und Honorarberater bundeseinheitlich zu regeln und unter die Kontrolle der Finanzaufsicht BaFin zu stellen. Bislang wachen – je nach Bundesland – die Industrie- und Handelskammern oder die Gewerbeaufsichtsämter über die Vermittler. Die Berater in Banken und Sparkassen werden bereits von der BaFin beaufsichtigt. Die freien Berater wehren sich gegen die Novelle. Viele sind wegen zusätzlicher Kosten und Bürokratie in Sorge um ihre Existenz.Der Bundesrat postuliert nun als Ziel, es sei ein einheitliches Aufsichtsniveau zu erreichen, um Anlegerschutz und zugleich die Integrität der Finanzmärkte zu wahren. Dafür seien gleiche Kriterien und Maßstäbe notwendig – unabhängig davon, welche Behörde letztlich für die Prüfung zuständig sei. Bemängelt wird von den Ländern, dass nach wie vor unklar sei, wie die BaFin die neuen Aufgaben finanziell und organisatorisch umsetzen soll. Der Normenkontrollrat hatte in Zweifel gezogen, dass die Aufsichtskosten von jährlich 36,4 Mill. Euro und einmalig 5,2 Mill. Euro vollständig ermittelt worden sind.Die Länder bitten die Bundesregierung nun, die Aufsichtskosten erneut zu prüfen. Sie beklagen, dass die Regierung versäumt hat, die Effektivität der bisherigen Aufsicht zu evaluieren. “Dies hätte – je nach Ergebnis – die Nachvollziehbarkeit der Entscheidung für eine Verlagerung der Aufsicht auf die BaFin erleichtern können.” Sie machen sich auch die Auffassung des Normenkontrollrats zu eigen, dass die Bundesregierung sich “nicht substanziiert genug mit möglichen Regelungsalternativen auseinandergesetzt hat – wie beispielsweise einer zweistufigen Lösung, die BaFin und bisherige Aufsichtsbehörden einbezieht”. “Zweiteilung bleibt” Auch der Fondsverband BVI kritisiert den Gesetzesentwurf. Das Ziel einer vereinheitlichten Aufsicht werde damit nicht erreicht. Vielmehr ersetze eine neue Zweiteilung der Aufsicht die bisherige, moniert der BVI. Denn die Versicherungsvermittler sollen weiterhin unter der Aufsicht der IHKs und Gewerbeaufsichtsämter bleiben. Da viele Finanzanlagenvermittler auch als Versicherungsvermittler tätig seien, würden diese dann von der BaFin und zusätzlich von der IHK oder dem Gewerbeamt beaufsichtigt. Der BVI befürchtet aus Kostengründen einen Abbau der Produktvielfalt bei den Vermittlern zulasten der Anleger.