Lebenslanges Lernen? - Das gilt auch für Aufsichtsräte

Wer Unternehmen überwachen will, muss betriebswirtschaftliches Basiswissen mitbringen - Für Themen wie Big Data und künstliche Intelligenz fit werden

Lebenslanges Lernen? - Das gilt auch für Aufsichtsräte

Als Aufsichtsrat wird man nicht geboren; auch wacht man nicht eines Morgens als ein solcher auf. Wie bei den meisten anderen Berufen auch bedeutet Aufsichtsrat werden “Arbeit” und “Lernen”. Das Ziel ist klar: Ein Aufsichtsratsmitglied muss – als gleichberechtigter Teil einer Gruppe – relevante Informationen erkennen und im Gremium kritisch diskutieren können, um dann spürbarer Teil von Entscheidungsprozessen zu sein. Schließlich geht es darum, geeignete Vorstände auszuwählen und den Vorstand zu überwachen. Wie die Praxis aussiehtEs gibt in der Praxis unterschiedliche Typen von Aufsichtsratskandidaten. Es gibt solche, die kraft ihrer Prominenz, Persönlichkeit und Erfahrung bereits ein Mandat ausüben. Und es gibt die noch unentdeckten klugen Frauen und Männer mit viel Erfahrung und dem sogenannten Blick nach vorne, die es sich in den Kopf gesetzt haben, Aufsichtsrat zu werden. Während sich um Erstere die Berater und Vermittler scharen, führten Letztere lange Zeit ein eher unauffälliges Dasein und mühten sich, wahrgenommen zu werden. Doch seitdem bei börsennotierten Unternehmen die Investoren und Proxy Adviser angefangen haben, hörbar die Frage zu stellen, ob der vorgeschlagene Kandidat auch “Aufsichtsrat kann”, hat sich in Corporate Governance Germany vieles geändert. Kompetenz ist zum (wahl-)entscheidenden Faktor geworden – und die Chancen für die Mitglieder der letzteren Gruppe steigen.Aber welche Kompetenzen braucht ein Aufsichtsrat? Da gibt es einmal die unverzichtbaren Anforderungen: Hierzu zählt zunächst das betriebswirtschaftliche Basiswissen, über das jeder Aufsichtsrat – gleich welchen Typs – verfügen muss. Dazu zählen beispielsweise fundierte Kenntnisse in Sachen Strategie, Finanzierung, Rechnungslegung und Compliance. Hinzu müssen herausragendes fachliches Wissen und Können in einem speziellen Themengebiet, Erfahrung sowie ein Verständnis dafür kommen, wie Strukturen und Prozesse im Unternehmen auf die dort arbeitenden Menschen wirken – und umgekehrt. Auch Teamfähigkeit ist meines Erachtens unverzichtbar. Und schließlich wäre da noch das Zukunftswissen, das sich auf die Veränderungsprozesse im Unternehmen und seinem Ecosystem bezieht.In Deutschland gibt es keine verbindlichen Vorgaben, was die Aufsichtsratsfähigkeit angeht. Damit kann theoretisch jede volljährige, geschäftsfähige (auch vorbestrafte) Person gewählt werden. Entscheidend ist somit das subjektive Auge der Betrachter – also der Aufsichtsräte, die den Kandidaten auswählen und vorschlagen, sowie der Aktionäre, die sie oder ihn wählen. Die fehlenden verbindlichen Vorgaben sind kein Systemfehler, sondern freie Marktwirtschaft: Die Aktionäre dürfen entscheiden, wer in ihrem Auftrag eigenverantwortlich den Vorstand auswählt und überwacht. Kompetenzlevel nötigUmso wichtiger ist aus meiner Sicht die “Personal Governance”, das heißt die Moral, die Werte, das Verhalten und das Selbstverständnis einer jeden Person, die sich dem Beruf des Aufsichtsrates stellen will. Und zu guter “Personal Governance” gehört aus meiner Sicht zwingend, das für die Ausübung eines Mandates erforderliche Kompetenzlevel herzustellen und zu erhalten. Der Nachweis betriebswirtschaftlichen Basiswissens ist damit für jeden Aufsichtsrat ein Muss und kann nicht mit dem Argument abgelehnt werden, dass man doch Betriebswirtschaftslehre (BWL) studiert hat oder seit Jahren als Chief Executive Officer (CEO) oder Chief Financial Officer (CFO) im Beruf steht. Aber wie können Kandidaten Basiswissen auffrischen oder erwerben? Viele Wege führen nach Rom. So gibt es zahlreiche Kursanbieter, die in diesem Bereich aktiv sind. Oft sind die Referenten erfahrene Praktiker, allerdings fehlt häufig ein didaktischer roter Faden. Zudem dauern Kurse oft mehrere Tage und sind teuer. Test eingeführtAls Berufsverband für Aufsichtsräte haben wir uns deshalb entschieden, selbst aktiv zu werden. Gemeinsam mit der Universität Hamburg haben wir einen Test entwickelt, der rund drei Stunden dauert und aus 108 Multiple-Choice-Fragen besteht. Die Fragen sind leicht, mittel und schwer und entsprechen einem akademischen Standard. Der Test, dessen Bestehen mit einem Zertifikat belohnt wird, ist damit genauso anspruchsvoll wie der Beruf des Aufsichtsrats. Allerdings lassen wir Kandidaten nicht allein: Zur Vorbereitung auf den Zertifikatstest haben wir mit Professor Carl-Christian Freidank von der Uni Hamburg mehrere E-Learning-Module mit insgesamt mehr als 350 Minuten digital aufbereitetem Lernstoff entwickelt. So kann jeder Kandidat selbst entscheiden, welche Themen er sich zu Gemüte führen will und wo (und wie intensiv) er oder sie sich vorbereitet. Übrigens: Der Zertifikatstest kostet inklusive E-Learning 495 Euro zuzüglich Umsatzsteuer – und dazu gibt es dann auch das von mir herausgegebene Handbuch “Der professionelle Aufsichtsrat”. Thema ZukunftswissenBeim Thema Zukunftswissen wird es etwas komplizierter – denn was wissen wir schon über die Zukunft? Vereinfacht gesagt: Für den Aufsichtsrat des Jahres 2018 geht es da-rum, seine persönliche “Wissensdatenbank” neu aufzusetzen, um bei Themen wie Big Data, künstlicher Intelligenz und Ecosystem Intelligence den Überblick zu behalten – und zu verstehen, was die Veränderung antreibt. Wir erleben eine wahre Flut von neuen Begrifflichkeiten, die alle aus einer anderen Welt zu kommen scheinen. Geschäftsmodelle von gestern sind nicht mehr die von heute und morgen; das Selbstverständnis und das Verhalten von Kunden ändern sich. Die Begriffe Arbeit und Unternehmen sind im Wandel, und plötzlich steht die Unternehmenskultur wieder im Mittelpunkt der Diskussion.Wir bei VARD haben uns gefragt, wie wir unter dem Gesichtspunkt “lebenslanges Lernen” dieser neuen Situation begegnen können. Die Antwort besteht aus drei Teilen: 1. Digital-Kompetenz – Die beiden aktuellen Meta-Themen, die die Corporate Governance weltweit antreiben, sind “Cyber” und “digitale Transformation”. Ein Digitalexperte im Gremium reicht deshalb nicht – jeder Einzelne muss “diskussionsfähig” sein und dazu Begriffe und Zusammenhänge verstehen und lernen.2. Vorbilder – Für jedes der beiden Themen haben wir den jeweiligen deutschen Industry Leader (Bosch für Cyber und SAP für digitale Transformation) für ein “Blended/E-Learning”-Projekt gewinnen können. Dabei lernen Aufsichtsräte zunächst online und in eigener Verantwortung die “Vokabeln” (online), um dann in kleinen Gruppen in einem Workshop mit dem Experten zu diskutieren, zu hinterfragen und zu verstehen. 3. ThinkTanks – Abgerundet wird unser Learning-Programm durch halbtägige sogenannte ThinkTanks, das heißt Workshops, in denen Aufsichtsräte mit Experten neue Technologien und deren praktische Auswirkungen auf Menschen, Arbeit und Unternehmenskultur diskutieren. Im März fand ein solcher ThinkTank bei Microsoft zum Thema “Künstliche Intelligenz am Beispiel von Holo-transportation” statt, im April bei SAP zum Thema “Digitale Transformation am Beispiel Blockchain”.Lebenslanges Lernen für den Aufsichtsrat steht in Deutschland noch ganz am Anfang. Doch im selben Maße wie das Bewusstsein für die “Personal Governance” wächst auch die Lernbereitschaft. Nicht mehr umkehrbarDas Gute und zugleich Spannende ist, dass dieser Prozess der Veränderung nicht mehr umkehrbar ist. Eine neue Generation von Aufsichtsräten wird die Corporate Governance (auch in Deutschland) nachhaltig verändern. Die entscheidende Frage ist allerdings: Wie lange dauert es? Je schneller “lebenslanges Lernen” zur Selbstverständlichkeit wird, desto früher werden Aufsichtsräte neue Ideen und neue Denkansätze entwickeln – zum Wohle ihrer Unternehmen und des Wirtschaftsstandorts Deutschland.—-Peter H. DehnenRechtsanwalt und Vorstandsvorsitzender der Vereinigung der Aufsichtsräte in Deutschland e.V. (VARD)