Lob für neue Zielmarkt-Leitlinien

ESMA legt überarbeitete Vorgaben für Mifid-Umsetzung vor - "Praxistauglich"

Lob für neue Zielmarkt-Leitlinien

ahe Brüssel – Die von der europäischen Wertpapier- und Finanzmarktaufsicht ESMA überarbeiteten Prüfanforderungen bei der Umsetzung der neuen EU-Marktrichtlinie (Mifid II) sind in der deutschen Fondsbranche positiv aufgenommen worden. Die Leitlinien zur Produktüberwachung und zur Bestimmung der Zielmärkte sind nach Einschätzung von Thomas Richter, dem Hauptgeschäftsführer des Fondsverbands BVI, nun “praxistauglich”.Bei der Zielmarktdefinition bleiben jetzt fünf Kriterien: Kundenart, Kenntnisse und Erfahrungen, finanzielle Situation – mit Fokus auf die Verlusttragfähigkeit, Risikotoleranz und die Vereinbarkeit des Risiko-Rendite-Profils des Produkts mit dem Zielmarkt – sowie Kundenziele und Kundenbedürfnisse.Nach Angaben von Richter hat die ESMA jetzt insbesondere klargestellt, dass bei der Vermögensverwaltung nicht jedes einzelne Produkt im Portfolio dem Zielmarkt des Anlegers entsprechen muss. “Damit berücksichtigt sie den Grundgedanken der Risikostreuung und ermöglicht eine zielführende Zusammenstellung einzelner Produkte durch Vermögensverwalter.”Die Mifid-II-Umsetzung startet Anfang 2018. Erlaubt wird nach den neuen Richtlinien dann auch, dass Vertriebe und Fondsgesellschaften für Standardprodukte einen gemeinsamen Zielmarkt entwickeln. Dies ist nach Einschätzung des BVI auch für den Anleger gut. “Es vermeidet einen Flickenteppich abweichender Zielmärkte für denselben Fonds”, erklärte der Verband. Emittenten hatten im Vorfeld auch Probleme für das Onlinegeschäft befürchtet. Für das beratungsfreie Geschäft erkennt die ESMA nun an, dass ein vollständiger Zielmarktabgleich mit Kundenprofilen nicht möglich ist.