Assekuranz

Mängel in Produkt­blättern zu Renten­versicherungen

Die BaFin hat sich die Produktionsinformationsblätter von fondsgebundenen Rentenversicherungen genauer angeschaut und dabei viele formale Fehler festgestellt.

Mängel in Produkt­blättern zu Renten­versicherungen

sto Frankfurt

Die Finanzaufsicht BaFin hat sich die Produktinformationsblätter von Versicherern vorgeknöpft und dabei formale Fehler festgestellt. Wie die BaFin in ihrem BaFin-Journal unter dem Datum vom 29. Juli als Ergebnis eines sogenannten Surfday festhält, bei dem die Basisinformationsblätter (Priips) von 20 Assekuranzanbietern zu fondsgebundenen Rentenversicherungen untersucht wurden, seien hierbei Mängel festgestellt worden, die allerdings zwischenzeitlich schon behoben wurden.

Dabei habe es sich um Mängel formaler Art gehandelt, so die BaFin. Es ging aber nicht um schwerwiegende Verstöße, wie etwa Berechnungsfehler bei den Performance-Szenarien oder den Kostenangaben. Die Priips sollen Anleger nach EU-weit einheitlichen Vorgaben über die wichtigsten Merkmale eines Anlageprodukts informieren. Dies soll Vergleiche zwischen verschiedenen Angeboten ermöglichen, indem die wichtigsten Daten und Fakten zu Risiken, Renditeprofil und Kosten aufgeführt werden. Es geht um Renditeszenarien oder auch Konsequenzen für den Fall einer Kündigung.

In den untersuchten 36 Dokumente für fondsgebundene Rentenversicherungen beanstandete die BaFin 91 Mängel. Am häufigsten fanden die Aufseher Ungenauigkeiten bei der Darstellung der Art der Produkte (30 Fälle). Vor allem fehlte hierbei die Angabe, wie die Rendite ermittelt wird. In weiteren 25 Fällen gab es Unzulänglichkeiten bei den Angaben zu den Punkten, welche Risiken bestehen und wie die Renditeaussichten sind. 14 Mal wiederum beanstandete die BaFin das Fehlen von „weiteren zweckdienlichen Angaben“, und neun Mal waren die Angaben zu Kosten unvollständig. Nur bei einem Versicherer mit zwei Basisinformationsblättern gab es keine Beanstandungen.

Surfdays seien ein wichtiges Aufsichtsinstrument, so die BaFin. Dabei überprüft die Behörde Internetseiten ausgewählter Unternehmen zu bestimmten Aufsichtsfragen.

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