Neue BaFin-Regeln zur Vergütung treten in Kraft

Börsen-Zeitung, 4.8.2017 bn Frankfurt - Nach mehreren Verzögerungen treten die neuen Vergütungsregeln der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am heutigen Freitag in Kraft. Die Verordnung zur Änderung der...

Neue BaFin-Regeln zur Vergütung treten in Kraft

bn Frankfurt – Nach mehreren Verzögerungen treten die neuen Vergütungsregeln der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am heutigen Freitag in Kraft. Die Verordnung zur Änderung der Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV) sei im Bundesgesetzblatt verkündet worden, teilte die BaFin am Donnerstag mit.Damit endet eine Hängepartie von mehreren Monaten, in welchen die Vorgaben dem Vernehmen nach mehrfach zwischen BaFin und Bundesfinanzministerium hin und her gereicht wurden. Ursprünglich hatte die BaFin das Inkrafttreten für Anfang 2017 angekündigt. Nachdem dieser Termin ergebnislos verstrichen war, hatte sie den 1. März angestrebt. Im März war mitgeteilt worden, der Erlass verzögere sich “aus redaktionellen und technischen Gründen” erneut und sei nun “voraussichtlich” fürs zweite Quartal zu erwarten. Ende Juni war dann zu erfahren, die Schlussarbeiten hätten sich verzögert. Mit der Publikation der Vorgaben sei nun im dritten Quartal zu rechnen. Bei Marktbeobachtern wurde daraufhin kritisiert, der Zeitraum für eine rechtzeitige Einführung zum Jahreswechsel werde damit zunehmend knapp.Die Vorgaben verpflichten Banken, vertragliche Möglichkeiten für die Rückforderung bereits gezahlter Bonusbeträge zu schaffen. Bisher tun sich Banken schwer damit, weil dies juristisch als aussichtslos gilt. So hat auch die Deutsche Bank jüngst nur einen freiwilligen Bonusverzicht durch elf Vorstandsmitglieder, die in der Finanzkrise amtierten, durchsetzen können.