Verordnungsentwurf

Neue EU-Behörde gegen Geldwäsche

Die EU-Kommission plant im Hinblick auf die Geldwäschebekämpfung den Aufbau einer eigenen Aufsichtsbehörde und strebt zudem eine europaweite Harmonisierung per Verordnung an.

Neue EU-Behörde gegen Geldwäsche

fir Frankfurt

Im Kampf gegen Geldwäsche in der EU beabsichtigt die Europäische Kommission, eine neue Behörde einzurichten und Vorgaben bestehender Anti-Geldwäsche-Richtlinien in eine Verordnung zu überführen. Das lässt den Nationalstaaten anders als Richtlinien keinen Spielraum in der Umsetzung.

Die Ausgestaltung des Anti-Geldwäsche-Pakets der EU ist am Donnerstag vorab bekannt geworden. Die Entwürfe zu den Gesetzesnovellen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung will die Europäische Kommission nun am 20. Juli offiziell vorzustellen, nachdem die Veröffentlichung bereits verschoben worden war.

Sechsköpfige Führung

Dem Verordnungsentwurf zufolge ist angedacht, der sogenannten Anti-Money Laundering Authority (Amla) eine Governance-Struktur zu verpassen, die sie unabhängiger von nationalen Interessen machen soll. Der sechsköpfige Vorstand besteht demnach aus dem Vorsitzenden und fünf eigenständigen Experten. Damit zieht die Kommission Lehren aus schlechten Erfahrungen mit der mit Anti-Geldwäsche-Aufgaben betrauten europäischen Regulierungsbehörde EBA. Deren mit Vertretern der EU-Mitgliedstaaten besetztes Entscheidungsgremium ist wegen mangelnder Unabhängigkeit in Verruf geraten.

Amla soll dem Entwurf zufolge auch mit Durchgriffsrechten in Form von Verwaltungsmaßnahmen und finanziellen Sanktionen gegenüber den direkt von ihr beaufsichtigten Banken ausgestattet sein. Dazu zählen die risikoreichsten grenzüberschreitend tätigen Finanzinstitutionen. „Für die Auswahl müssen die Unternehmen in einer Mindestanzahl von Mitgliedstaaten tätig sein, und in mindestens einer be­stimmten Anzahl dieser Mitgliedstaaten müssen sie von der Aufsichtsbehörde auf der Grundlage einer harmonisierten Risikobewertungsmethode in die höchste Risikokategorie eingestuft werden“, heißt es zum Auswahlprozedere. Ausgestattet sein soll die europäische Anti-Geldwäsche-Institution inoffiziellen Quellen zufolge mit 250 Vollzeitkräften.

Darüber hinaus wird es Amla laut Europäischer Kommission möglich sein, notfalls die Aufsicht über von den nationalen Behörden überwachte Institute zu übernehmen, falls es Hinweise auf Anti-Geldwäsche-Verstöße gibt, die von den nationalstaatlichen Aufsehern nicht angemessen angegangen werden. Aus Vertretern der neuen EU-Behörde­ und der jeweiligen nationalen Anti-Geldwäsche-Behörde zu­sam­mengesetzte Aufsichtsteams werden Vor-Ort-Prüfungen in den Ban­ken vornehmen, heißt es.

Das entspricht dem bereits in der Bankenaufsicht praktizierten Mo­dell: Der einheitliche Aufsichtsmechanismus (SSM) besteht aus der EZB-Bankenaufsicht, die sich der aktuell 114 bedeutenden Institute in den Teilnehmerländern annimmt, und aus den nationalen Aufsichtsbehörden, welche für die weniger be­deutenden Institute zuständig sind. Jeder bedeutenden Bank ist demnach ein sogenanntes gemeinsames Aufsichtsteam (Joint Supervisory Team) zugewiesen.

Sven Giegold, der finanzpolitische Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament, hält die vorgesehenen Gesetzesnovellen für einen großen Wurf. „Mit den geplanten Verordnungen würde eine gemeinsame Gesetzesgrundlage und eine effektive Anti-Geldwäsche-Aufsicht in Europa geschaffen werden“, kommentierte er die Vorschläge am Donnerstag in einer Mitteilung. Darin verweist er des Weiteren darauf, dass die vierte EU-Anti-Geldwäsche-Richtlinie und ihre Erweiterung durch eine neue, weitergehende Richtlinie ersetzt werden sollen, welche Aspekte behandelt, die nicht in der neuen Verordnung geregelt werden.

Weitere Bestandteile des Pakets umfassen demnach eine Verordnung, um Anbietern von Kryptoassets strenge Sorgfaltspflichten aufzuerlegen, sowie eine Obergrenze für Bargeldzahlungen von 10000 Euro.