Neue Steuerregime für Fondsanleger

Bundeskabinett bringt Investmentsteuernovelle auf den Weg - Fondsverband BVI hat Korrekturwünsche

Neue Steuerregime für Fondsanleger

Das Bundeskabinett bringt heute die lang diskutierte Reform des Investmentsteuerrechts auf den Weg. Bis Sommer soll die Novelle im Gesetzesblatt stehen.wf Berlin – Europarechtlich sicheren Grund, weniger Steuergestaltung und einen geringeren administrativen Aufwand verspricht sich die Bundesregierung von der Novelle des Investmentsteuerrechts. Am heutigen Mittwoch wird Regierungskreisen zufolge das Bundeskabinett den Entwurf billigen. Auf 50 Mill. Euro im Jahr quantifiziert das Bundesfinanzministerium die administrativen Kosten, die derzeit durch komplexe Besteuerung entstehen. Dies gehe zulasten der Anleger, hieß es im Ministerium. Mit dem neuen Recht soll der Aufwand für Wirtschaft und Verwaltung verringert werden. Mit der Reform endet das Transparenzprinzip, nachdem der Fonds bislang steuerfrei bleibt und nur der Anleger der Besteuerung unterliegt. Dies gilt indessen nur für inländische Fonds.Künftig werden in- und ausländische Fonds steuerlich gleich behandelt. Bei Publikumsfonds werden Dividenden, Immobilienerträge und -veräußerungsgewinne innerhalb der Spekulationsfrist mit 15 % Kapitalertragsteuern belastet. Alle anderen Einkunftsarten wie Zinsen, Veräußerungsgewinne aus Aktien und Erträge aus Termingeschäften bleiben steuerfrei. Steuerbefreit sind auch Fonds für die Altersvorsorge oder gemeinnützige Zwecke. Wegen der Vorbelastung wird die Ausschüttung von Gewinnen und die Veräußerung von Anteilen teilweise von der Kapitalertragsteuer von 25 % befreit: bei Aktienfonds zu 30 %, bei Immobilienfonds zu 50 %, bei ausländischen Immobilienfonds zu 80 % und bei Mischfonds zu 50 %.Bei Spezialfonds bleibt die Besteuerung unverändert, da die Anleger dort alle bekannt sind. Anders als noch im Referentenentwurf sind Gewinne, die nicht zu den ausschüttungsgleichen Erträgen zählen, etwa Veräußerungsgewinne, nach 15 Jahren nicht mehr steuerfrei. Dafür wurden ursprüngliche Pläne einer Vorabbesteuerung fallen gelassen. Zudem macht die Bundesregierung Steuergestaltung rund um den Dividendentermin dicht. Es gilt künftig eine 91-Tage-Frist, in der der Anleger das Papier 45 Tage gehalten haben muss, um Steuern zu verrechnen. Abschluss bis zum SommerDas Bundesfinanzministerium erwartet ein zügiges Gesetzgebungsverfahren, nachdem der Entwurf mit den Bundesländern diskutiert worden ist. Bis zum Sommer soll die Novelle im Gesetzesblatt stehen und zum 1. 1. 2018 in Kraft treten. Zur Umsetzung bleiben 18 Monate. Rückwirkend zum 1. 1. 2016 tritt die 45-Tage-Regelung in Kraft.Für Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des Fondsverbandes BVI, führt das Zusammenspiel von Vorbelastung auf Fondsebene und Teilfreistellung oder Erstattung beim Anleger in vielen Fällen zu “angemessenen Ergebnissen” bei Publikumsfonds. Korrekturbedarf sieht der BVI aber bei Immobilienfonds. Die steuerfreie Ausschüttung innerhalb der Zehn-Jahres-Frist an Privatanleger solle beibehalten bleiben.