Öffentliche Pfandbriefe bekommen grüne Regeln
wbr Frankfurt
Der Verband deutscher Pfandbriefbanken (VDP) hat Mindeststandards für die Emission von öffentlichen grünen Pfandbriefen vorgestellt. Das Rahmenwerk soll Emittenten und Investoren Orientierung bieten. Öffentliche Pfandbriefe sind gemessen am Umlauf nach Hypothekenpfandbriefen die zweite wichtige Kategorie am Markt. Für grüne Hypothekenpfandbriefe gibt es seit 2019 ein Regelwerk.
Die Mindeststandards für die öffentlichen grünen Pfandbriefe bauen auf den Green Bond Principles der Branchenvereinigung International Capital Market Association (ICMA) auf. Die Regeln enthalten Transparenzanforderungen und fordern eine externe Beurteilung. Über öffentliche grüne Pfandbriefe können deckungsfähige Kommunal- und Staatsfinanzierungen refinanziert werden, die einem nachhaltigen Zweck dienen. Der Emissionserlös wird dabei ausschließlich für die Finanzierung von geeigneten Assets verwendet. Hierzu gehören unter anderem die Bereiche erneuerbare Energie, Energieeffizienz sowie nachhaltiges Wassermanagement. Zu den größten Emittenten öffentlicher Pfandbriefe zählen unter anderem die Bayerische Landesbank, Commerzbank, DZ Hyp und Helaba. Die Bayerische Landesbank hat bereits im Juni den ersten öffentlichen grünen Pfandbrief begeben. Die Anleihe mit zehnjähriger Laufzeit weist ein Volumen von 500 Mill. Euro auf.
Derzeit sind nachhaltige Pfandbriefe im Wert von insgesamt knapp 16,5 Mrd. Euro im Umlauf. Der gesamte Pfandbriefumlauf betrug per Ende 2021 rund 391 Mrd. Euro, so dass der Anteil grüner Pfandbriefe bei rund 4,2% liegt. Aus Sicht des VDP hat sich Deutschland damit als führender Markt für nachhaltige Covered Bonds in Europa etabliert. „Mit den Mindeststandards für öffentliche grüne Pfandbriefe unterstützen wir die nachhaltige Transformation der Wirtschaft, indem wir einen weiteren verlässlichen Rahmen für Pfandbriefbanken und Investoren etablieren“, sagte Sascha Kullig vom VDP.