Sonderbericht

Prüfer rügen Defizite in Geldwäsche­bekämpfung

Der Europäische Rechnungshof beklagt Schwächen in der EU-Geldwäschebekämpfung und verweist auf institutionelle Fragmentierung, mangelnde Koordinierung und ungenügenden Informationsaustausch. Auch die Bankenregulierungsbehörde EBA rückt in den Fokus.

Prüfer rügen Defizite in Geldwäsche­bekämpfung

fir Frankfurt

– Der Europäische Rechnungshof beklagt in einem Sonderbericht Schwächen in der Geldwäschebekämpfung in der EU. Die in Luxemburg ansässige Behörde führt bekannte Defizite wie institutionelle Fragmentierung, mangelnde Koordinierung und ungenügenden Informationsaustausch an, spart aber auch nicht mit Kritik an der europäischen Bankenregulierungsbehörde EBA, die seit Jahresbeginn 2020 als zentrale europäische Anti-Geldwäsche-Institution operiert. „Beschlüsse der EBA auf hoher Ebene wurden unter dem Einfluss nationaler Interessen gefasst“, es gebe Hinweise auf gezielte Einflussnahme, stellt der Rechnungshof fest. „Die Schwächen der EU bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung müssen ausgeräumt werden, und die Aufsicht durch die EU muss deutlich verstärkt werden“, sagte Mihails Kozlovs, das für den Bericht zuständige Mitglied des Europäischen Rechnungshofs, am Montag bei der Vorstellung des Reports. Um Abhilfe zu schaffen, sollten beispielsweise eine Harmonisierung der Rechtsvorschriften über Verordnungen herbeigeführt werden, die EBA-Governance verbessert, das Geldwäscherisiko stärker in der Bankenaufsicht berücksichtigt und Prozesse zur Risikobewertung in der EU-Kommission beschleunigt werden.

Die Europäische Kommission wird voraussichtlich in den nächsten Tagen eine Gesetzesinitiative anstoßen, um die Geldwäschebekämpfung in der EU neu aufzustellen. Insbesondere soll der Flickenteppich an nationalen Regelungen durch die künftige Verabschiedung unmittelbar bindender Verordnungen beendet werden sowie eine zentrale Anti-Geldwäsche-Behörde auf den Weg gebracht werden.

Die Governance der EBA stand in der Vergangenheit bereits stark in der Kritik. Zwar untersucht die Behörde mögliche Verstöße von Aufsichtsbehörden gegen Unionsrecht, doch wenn es hart auf hart kommt, passiert meist nicht viel. So hatte der maßgebliche Board of Supervisors, der mit Vertretern der 27 EU-Staaten besetzt ist, 2019 die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens ge­gen die estnische und die dänische Finanzaufsicht wegen schwerer Versäumnisse in der Beaufsichtigung der Danske Bank abgelehnt. Und dies, obwohl die EBA selbst die Defizite angeprangert und sie als erwiesen angesehen hatte. 27 der damals 28 Board-Mitglieder hatten sich gegen ein Verfahren ausgesprochen, was wiederum EU-Kommissionsvize Valdis Dombrovskis in Rage brachte.

Untätigkeit und Verzögerung

Im Sonderbericht rügt der Rechnungshof, dass „der Rat der Aufseher der EBA im Zuge eines Beratungsprozesses gezielter Einflussnahme ausgesetzt war“. Zwar seien potenzielle Verstöße gegen EU-Recht von EBA-Mitarbeitern gründlich untersucht worden, doch sei der Anstoß dazu stets von außen gekommen und nicht auf Betreiben der EBA selbst. Von neun Fällen, die seit 2015 die mögliche Verletzung von Unionsrecht im Zusammenhang mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung betrafen,  hat sich der Rechnungshof nach eigenen Angaben vier angesehen. Die Überprüfung förderte zutage, dass die EBA „nach beträchtlichen Verzögerungen“ entschied, zwei davon nicht zu untersuchen. Im dritten Fall seien keinerlei Fakten zusammengetragen worden, und im vierten zwar umgehend, doch sei danach ein Jahr lang nichts weiter passiert, rügt der Rechnungshof.