INVESTMENTFONDSBESTEUERUNG

Regimewechsel

Ein zügiges Gesetzgebungsverfahren nimmt die Bundesregierung für die Reform der Investmentfondsbesteuerung ins Visier. Bis zum Sommer soll das neue Regime im Gesetzesblatt stehen - aber erst Anfang 2018 in Kraft treten. Satte eineinhalb Jahre...

Regimewechsel

Ein zügiges Gesetzgebungsverfahren nimmt die Bundesregierung für die Reform der Investmentfondsbesteuerung ins Visier. Bis zum Sommer soll das neue Regime im Gesetzesblatt stehen – aber erst Anfang 2018 in Kraft treten. Satte eineinhalb Jahre bleiben der Branche für die Umsetzung: Luxus, könnte man denken, haben in der Vergangenheit doch viele Steuergesetze erst kurz vor Jahresende die letzte Gesetzgebungshürde genommen, um schon im Januar in Kraft zu treten. Doch Luxus ist diese Frist nicht. Die Branche steht vor nichts anderem als einem Regimewechsel. Die lange Zeit wird sie brauchen. Denn die ohnehin sehr komplexe Besteuerung zwischen Fondsebene und Anleger wird künftig sehr komplex bleiben – auch wenn das Bundesfinanzministerium Vereinfachung verspricht.Die bislang transparente Besteuerung wird fallen – also das Prinzip, nur den Anleger und nicht auf der Fondsebene zu besteuern. Zumindest gilt dies für Publikumsfonds. Bei Spezialfonds, bei denen die Anleger den Finanzämtern bekannt und Transaktionen durchschaubar sind, soll alles weitgehend so bleiben, wie es ist. Vorbeugen will Berlin einer möglichen Intervention aus Brüssel, weil in- und ausländische Anleger in dem aktuellen Steuerregime ungleich behandelt werden. Bliebe dies so, könnte es teuer für den Fiskus werden. Abstellen will Berlin zu Recht auch Transaktionen, die über die Grenze hinweg unterschiedliche Steuersysteme und Anrechnungsmöglichkeiten ausnutzen, bei denen der Fiskus schließlich leer ausgeht. Ein Ende ist zudem immerwährender Steuerfreiheit von Wertsteigerungen beschert, solange diese im Fonds verbleiben und nicht entnommen werden. Da will der Staat künftig Geld sehen.Treu bleiben sollte er aber dem Prinzip, Fondsanleger nicht schlechter zu stellen als Direktanleger. Die geplante Besteuerung von Veräußerungsgewinnen aus Immobilien innerhalb der steuerfreien Spekulationsfrist von zehn Jahren widerspricht dem. Obacht geben muss die Regierung auch, dass sie keine Steuererhöhung durch die Hintertür einführt. Denn erstens hat die schwarz-rote Koalition versprochen, nicht an der Steuerschraube zu drehen, und zweitens gibt die üppige Entwicklung des Steueraufkommens in den vergangenen Jahren Anlass zu einer Entlastung der Bürger statt zu einer Belastung. Dies gilt auch für die Pläne zur Besteuerung von Veräußerungsgewinnen aus Streubesitz. Das Finanzministerium hat das Projekt zwar aus der Investmentsteuerreform ausgeklammert. Vom Tisch ist es aber keineswegs.