Reichlich Klärungsbedarf

Die Fondsbranche kämpft bei Regulierungsprojekten mit zahlreichen Detailfragen

Reichlich Klärungsbedarf

sto Frankfurt – Auch wenn die deutsche Fondsbranche sich derzeit nicht über einschneidende Regulierungsvorhaben aus der Politik ärgern muss – auch die derzeit noch laufenden, weniger drastischen Projekte haben ihre Tücken. Dies verdeutlichte der Geschäftsführer des Bundesverbands Investment und Asset Management (BVI), Rudolf Siebel, bei einer Veranstaltung in Frankfurt. Die Investmentsteuerreform in Deutschland, die EU-Marktrichtlinie Mifid II oder die geplanten neuen EU-Produktinformationsblätter (Priips) haben aus Sicht der Investmentbranche noch einiges an Klärungsbedarf.Bei der derzeit im parlamentarischen Prozess befindlichen deutschen Steuerreform gibt es einige Knackpunkte. Die Fondsbranche kämpft derzeit etwa darum, dass bei den offenen Immobilienfonds die Steuerfreiheit nach zehn Jahren erhalten bleibt. Bei den Spezialfonds gibt es zudem Unklarheiten über die Regelungen, die nach 15 Jahren greifen sollen. Nach diesem Zeitraum sollen fiktiv zugerechnete Erträge besteuert werden, während zugleich die Anrechnung von Verlusten nach jetzigem Stand nicht möglich ist.Für die Kapitalverwaltungsgesellschaften bedeutet die Reform, dass drei statt des bislang üblichen einen Buchführungssystems betrieben werden müssen, so Siebel. “Grundsätzlich haften Banken künftig für die Kapitalertragsteuerabführung.” Der Erstattungsprozess für begünstigte Anleger und die Teilfreistellung führten zu einem hohen Aufwand bei den Fondsanbietern und den Kreditinstituten. Außerdem bestünden große Unsicherheiten im Hinblick auf Cum-ex- und Cum-cum-Transaktionen. Auch sei der Fondsbegriff zum Teil noch schwammig. “Bislang verstehen nur die wenigsten das neue Steuersystem”, beklagte Siebel.Mit Blick auf die Marktrichtlinie Mifid II und die dazugehörige Verordnung Mifir, die beide von der EU zeitlich nach hinten verschoben werden (siehe Grafik), hob Siebel hervor, dass noch viele technische Standards für die Umsetzung festgelegt werden müssten. In puncto Kostentransparenz gegenüber dem Anleger kämpft die Branche aktuell dafür, dass Zahlen aus der Vergangenheit, und zwar konkret aus dem letzten Rechenschaftsbericht, benutzt werden dürfen.Weiterer Klärungsbedarf besteht beim Thema Zielmarkt im Rahmen der Mifid. Bei diesem Thema hatte der BVI zusammen mit dem Deutschen Derivate Verband (DDV) für Deutschland ein gemeinsames Konzept für ein einheitliches standardisiertes Dokument vorgelegt. Seitdem bemüht sich der europäische Fondsverband Efama darum, dies auf europäischer Ebene bei der Wertpapieraufsicht ESMA als europäischen Standard durchzusetzen.Siebel zufolge hat bei der ESMA ein Umdenken eingesetzt, wonach es legitim wäre, nach dem BVI-DDV-Konzept die Kunden bestimmten Gruppen zuzuordnen. “Das entspricht eher der Lebenswirklichkeit, als die Zielmarktdefinition an jedem einzelnen Kunden auszurichten”, so Siebel. “Mehr Konsistenz nötig”In puncto Priips “ist dringend eine Verschiebung nötig, weil das Ganze so nicht umsetzbar ist”, mahnte Siebel in Richtung Brüssel. Für die EU sei dies peinlich, weil schon Mifid und Mifir nach hinten hätten verschoben werden müssen. Aber hier gebe es noch zu viele grundsätzliche Fragen, die geklärt werden müssten. Zudem sei eine Abstimmung zwischen Mifid und Priips etwa im Hinblick auf die Zielmarktdefinition beziehungsweise die Bestimmung des Kleinanlegertyps nötig.Ganz grundsätzlich mahnte Siebel an, dass die vielen neuen Meldepflichten für die ganzen Regulierungsvorhaben der vergangenen Jahre aufeinander abgestimmt werden müssten. “Hier ist dringend mehr Konsistenz nötig.”