Juristische Aufarbeitung des Betrugsskandals

Teilerfolg für Wirecard-Abschlussprüfer EY vor Gericht

Vor Gericht blitzen Tausende Wirecard-Kleinaktionäre mit Schadenersatzforderungen gegen den Abschlussprüfer EY ab.

Teilerfolg für Wirecard-Abschlussprüfer EY vor Gericht

Teilerfolg für Wirecard-Abschlussprüfer

Gericht nimmt EY im Musterverfahren aus Schusslinie – Rückschlag für Kläger

sck München

Im Zivilprozess um Schadenersatzforderungen in Milliardenhöhe Zehntausender Wirecard-Kleinaktionäre hat die Justiz den Klägern die Hoffnung auf Erfolg genommen. Im sogenannten Kapitalanleger-Musterverfahren entschied das Bayerische Oberste Landesgericht, dass der Abschlussprüfer EY des im Juni 2020 nach einem aufgedeckten Bilanzbetrug zusammengebrochenen einstigen Dax-Konzerns nicht zur Verantwortung gezogen werden könne (Az: 101 Kap 1/22).

Rechtliche Voraussetzungen fehlen

Die Gerichtspräsidentin und Senatsvorsitzende Andrea Schmidt begründete den Beschluss in München damit, dass die rechtlichen Voraussetzungen fehlten, um Schadenersatzansprüche gegen EY zu klären. So sei auf Basis der alten Fassung des Musterverfahrensgesetzes, das für das Verfahren anzuwenden sei, festzustellen, dass es keinen unmittelbaren Bezug zwischen den Prüfertestaten und einer öffentlichen Kapitalmarktinformation gebe. Zwar sei der Bestätigungsvermerk von Prüfern für den Jahresabschluss von Unternehmen eine wichtige Informationsquelle für den Markt und für Anleger. Allerdings liegt nach Auffassung des Gerichts die Verantwortung für die Veröffentlichung des Bestätigungsvermerks und des Testats beim geprüften Unternehmen, im konkreten Fall bei Wirecard, und nicht beim Abschlussprüfer, also nicht bei EY. Dem Bundesgerichtshof zufolge muss eine geltend gemachte Schadenersatzpflicht an die Publikation einer für die Öffentlichkeit bestimmten Kapitalmarktinformation anknüpfen, so das Bayerische Oberste Landesgericht.

Rechtsmittel gegen Entscheidung

Gegen die Entscheidung des Senats kann den Justizangaben zufolge Beschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt werden.

Der Teilbeschluss in dem Verfahren zeichnete sich in der ersten mündlichen Verhandlung am 22. November vergangenen Jahres ab. Seinerzeit rügte der Senat bereits die schriftlich formulierten Feststellungsziele als unpräzise. In dem Prozess ging es u.a. um die uneingeschränkten EY-Testate für die Wirecard-Abschlüsse.

Bericht Seite 4

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