Schub für die Altersvorsorge

Fondsverband BVI: Stärkung der Betriebsrente fördert Geschäft mit Spezialfonds

Schub für die Altersvorsorge

Der Vorstoß der Bundesregierung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge wird mittelbar auch das Fondsgeschäft stärken, hofft der Branchenverband BVI. Mit dem möglichen Verzicht auf Garantieleistungen falle eine wichtige Hürde weg.jsc Frankfurt – Die deutsche Fondsbranche erwartet von den geplanten Erleichterungen in der betrieblichen Altersvorsorge eine Stärkung des Fondsgeschäfts mit Versorgungseinrichtungen. Der entsprechende Referentenentwurf der Bundesregierung sei “ein Meilenstein für die Stärkung der zweiten Säule in der Altersvorsorge”, erklärt Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des deutschen Fondsverbands BVI, in einer Stellungnahme gegenüber der Börsen-Zeitung. Als wesentlichen Punkt hob er die Möglichkeit der Sozialpartner hervor, auf reine Beitragszusagen statt auf Mindest- oder Garantieleistungen zu setzen. Vor allem für Kleinunternehmen sei die derzeit übliche Beitragszusage mit Mindestleistung eine hohe Hürde. Ebenso stärke die Option, auf tarifvertraglicher Basis Beschäftigte automatisch in der betrieblichen Altersvorsorge zu erfassen, solange diese nicht ausdrücklich widersprechen (Opting-out), der Betriebsrente den Rücken.Das geplante Betriebsrentenstärkungsgesetz schaffe einen “ordentlichen Schub” für die betriebliche Altersvorsorge. Da die Einrichtungen einen Teil des Vermögens in Spezialfonds verwalten lassen, profitiert mittelbar auch die Fondsbranche, wie der Verband erwartet.Für die Assetmanager sind Altersvorsorgeeinrichtungen wie Versorgungswerke und Pensionskassen mit einem Volumen von 312 Mrd. Euro per Ende September die zweitwichtigste Kundengruppe im Spezialfondssegment – nach den Versicherern, die auf 566 Mrd. Euro kommen. Gemessen am Fondsvermögen sei der Anteil der Altersvorsorgeeinrichtungen in den vergangenen fünf Jahren von 17 auf 21 % gewachsen, schreibt der BVI. “Dieser Trend wird sich fortsetzen”, erklärt Richter.Der Referentenentwurf, der Anfang November vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie vom Bundesministerium der Finanzen eingebracht worden war, sieht außerdem ein neues steuerliches Fördermodell für Geringverdiener vor, regelt die Beteiligung des Arbeitgebers im Gegenzug für eingesparte Sozialversicherungsbeiträge und hebt die Grundzulage in der staatlich geförderten Riester-Rente an. Das geplante Gesetz soll überwiegend Anfang 2018 in Kraft treten. Aktie auf der GewinnerseiteDas Vorhaben könnte zugleich die Anlage in Aktien stärken. Die bisher üblichen Garantien führen dazu, dass die Einrichtungen vergleichsweise sichere Anlagen bevorzugen müssen – bei einer reinen Beitragszusage bliebe jedoch “mehr Spielraum für höher rentierliche Anlagen”, wie Richter argumentiert. Die Folgen für die Anlagestrategie der Einrichtungen seien aber noch nicht genau absehbar. “Statt einen Großteil des Vorsorgekapitals in unattraktive Zinsanlagen zu stecken, könnten sie es zum Beispiel in Aktien anlegen”, sagt Richter. Dies trage zur “Wohlstandssicherung in Deutschland” bei.