Schweizer Aufsicht knöpft sich Bankchef vor

Finma erteilt mehrjähriges Berufsverbot wegen Insiderhandel - Noch ist unklar, um wen es sich handelt

Schweizer Aufsicht knöpft sich Bankchef vor

dz Zürich – Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) verhängt eine weitreichende Strafe gegen einen ehemaligen CEO einer Schweizer Bank. Der Mann soll während seiner Amtszeit als Geschäftsleitungsmitglied und CEO Insiderwissen ausgenutzt und sich widerrechtlich bereichert haben, stellte die Finma am Freitag in einer Mitteilung fest. Der Mann habe über die Wertschriftendepots seiner Ehefrau bei anderen Banken verbotene Transaktionen getätigt und sich dabei weitere Aufsichtsrechtsverletzungen zuschulden kommen lassen. Die Verstöße seien wiederholt und systematisch begangen worden. Die Finma verfügte den Einzug unrechtmäßig erwirtschafteter Gewinne in Höhe von 730 000 sfr. Zudem verhängte sie ein Berufsverbot von vier Jahren sowie ein Tätigkeitsverbot als Händler von sechs Jahren.Die Finma ließ am Freitag offen, um wen es sich dabei handelt. Es ist allerdings anzunehmen, dass die noch nicht rechtskräftige Verfügung ein Strafverfahren nach sich ziehen wird. Spätestens wenn der Fall vor einem Gericht zur Verhandlung kommt, dürfte die Identität der fehlbaren Person publik werden.Nach Darstellung der Finma hat der Bankmanager Informationen ausgenutzt, die er aufgrund seiner Tätigkeiten erhalten hatte. Er habe auch privilegierte Informationen weitergegeben. Zusätzlich zu den Insidergeschäften habe der Mann mit weiteren privaten Handelsgeschäften jahrelang systematisch bankinterne Weisungen verletzt sowie die von der Finma als Mindeststandard anerkannten Richtlinien übergangen. Die Behörde qualifiziert das Fehlverhalten als einen “schweren Verstoß gegen Aufsichtsrecht”. Fall weckt Erinnerungen Der letzte spektakuläre Insiderfall in der Schweiz liegt vier Jahre zurück. Im Dezember 2016 hatte die Bundesstaatsanwaltschaft Ermittlungen gegen den in der Schweiz als “Firmensanierer” bekannten Manager Hans Ziegler bestätigt. Ziegler war unter anderem als Verwaltungsrat in den Schweizer Industriefirmen Schmolz und Bickenbach sowie Oerlikon tätig. Auch beim Augsburger Roboterhersteller Kuka saß Ziegler im Aufsichtsrat. Die Bundesanwaltschaft war auf eine Anzeige der Finma tätig geworden. Diese hatte Hinweise von der Marktüberwachungsstelle der Schweizer Börse erhalten und die Einziehung eines Gewinns von 1,4 Mill. sfr verfügt. Ziegler wehrte sich beim Bundesverwaltungsgericht. Die Gewinneinziehung wurde auf 1,27 Mill. sfr reduziert.Dass sich Ziegler in seiner exponierten Position zu offensichtlichen Insidertransaktionen hinreißen ließ, löste Erstaunen aus. Immerhin können schwere Insidergeschäfte mit mehreren Jahren Gefängnis bestraft werden. Soweit ist es in der Schweiz bislang noch nie gekommen. Der vorliegende Fall stellt einen weiteren Höhepunkt in der Durchsetzung der Insiderstrafnorm dar – eine Debatte über die Effektivität der Strafnorm und der Marktaufsicht dürfte die Folge sein.