Sparkassen und Volksbanken kämpfen für Institutssicherung
Sparkassen und Volksbanken
streiten für Institutssicherung
EU-Ausschuss entscheidet am Donnerstag über Vorgaben für Einlagenschutz
fed/lee Frankfurt
Spitzenvertreter der deutschen Sparkassen und Volksbanken blicken der Sitzung des Wirtschafts- und Währungsausschusses des EU-Parlaments am Donnerstag mit großen Bedenken entgegen. Denn der Ausschuss will über einen Kompromissvorschlag über die erste Phase auf dem Weg zu einer EU-Einlagensicherung abstimmen. Sparkassenpräsident Ulrich Reuter und die Präsidentin des Bundesverbands der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR), Marija Kolak, äußern im Interview der Börsen-Zeitung die Sorge, dass das Vorantreiben dieses EU-Gesetzgebungsverfahrens eine Bedrohung für Institutssicherungssysteme darstelle, mit denen die beiden Verbundbanken die Einlagen ihrer Sparer sichern.
„Institutssicherungssysteme sind der Brandschutz – und die EU will diesen Brandschutz abschaffen“, beklagt Kolak. Reuter schlägt in dieselbe Kerbe. Die Verbundbanken und ihre Sicherungssysteme „werden präventiv tätig und schließen dadurch Einlagensicherungsfälle aus“. Sie seien auf anderen Märkten unterwegs als Großbanken. Deshalb sei das Argument, hier müsse ein „Level Playing Field“ geschaffen werden, nicht überzeugend.
Ausnahme gefordert
Reuter wirbt dafür, dass die neuen Regeln nicht für die Institutssicherungssysteme gelten: „Eine Ausnahme der Institutssicherung aus dem Anwendungsbereich wäre aus unserer Sicht die einzig richtige Entscheidung.“ Eine solche Ausnahme war zeitweise Teil des Gesetzesentwurfs. Ob sich der Ausschuss dafür aussprechen wird oder nicht, ist noch nicht absehbar.
Bereits 2015 hatte die EU-Kommission den Vorschlag für eine EU-Einlagensicherung gemacht – unter dem Akronym EDIS. Jahrelang gab es kaum Fortschritte. Seit wenigen Wochen bemüht sich der österreichische Christdemokrat Othmar Karas als neuer Berichterstatter um einen Kompromiss. Er hat die ursprünglichen Pläne erheblich gelockert. In einer ersten Phase sollen nationale Sicherungsfonds zuerst ausgeschöpft werden, um alle Einlagen bis 100.000 Euro zu sichern, falls ein Institut pleitegeht. Wenn das nicht reicht, ist eine europäische Liquiditätsunterstützung vorgesehen. Gegen diesen Kompromiss haben Kolak und Reuter Vorbehalte. Erstens bedeute es immer auch ein Ausfallrisiko, im Krisenfall Liquidität zuzuführen, so Reuter. Zweitens gehe es nicht nur um Liquiditätshilfe, sondern um den Einstieg in die Vergemeinschaftung. Nicht zufällig sei der Titel für das, was zur Entscheidung steht, mit „EDIS 1“ überschrieben. Wer „EDIS 1“ sage, der werde auch „EDIS 2“ sagen, warnt Kolak.