Sprengung von Geldautomaten soll künftig härter bestraft werden
Sprengung von Geldautomaten soll künftig härter bestraft werden
Gesetzentwurf der Bundesregierung aufgrund hoher Schäden
ahe Berlin
Nach dem Anstieg von Geldautomatensprengungen wird nun die Bundesregierung aktiv und will deutlich härtere Strafen hierfür auf den Weg bringen. Innen- und Justizministerium legten einen Gesetzentwurf vor, der künftig Freiheitsstrafen von mindestens zwei Jahren, unter bestimmten Umständen sogar von bis zu 15 Jahren für das Sprengen von Geldautomaten vorsieht. „Diese hochgefährlichen Taten werden ohne Rücksicht auf Gesundheit und Leben unbeteiligter Dritter und von Einsatzkräften begangen und verursachen hohe Schäden für die Wirtschaft“, hieß es zur Begründung in einer gemeinsamen Stellungnahme der Ministerien.
2022 waren die Sprengungen um gut 26% auf einen neuen Höchststand gestiegen. Nach Zahlen des Bundeskriminalamtes wurden in dem Jahr 496 Geldautomaten gesprengt oder dies zumindest versucht. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hatte über Schäden von gut 110 Mill. Euro berichtet – ein Großteil davon waren Gebäudeschäden. Der Wert des geraubten Bargelds wurde mit 30 Mill. Euro beziffert.
Nach Angaben der Ministerien soll ein höheres Strafmaß von mindestens fünf Jahren gelten, wenn eine schwere Gesundheitsschädigung von Menschen verursacht wird oder eine große Zahl von Menschen betroffen sind. Auch im Sprengstoffgesetz wird es künftig eine Strafverschärfung für bandenmäßige und gewerbsmäßige Taten geben. Länder und Verbände können nun zunächst zu der Gesetzesinitiative Stellung nehmen.