Verfassungsbeschwerde gegen Abschlussverbot

Streit über Restschuldversicherung erreicht Karlsruhe

Die Versicherungsbranche wendet sich mit einer Verfassungsbeschwerde gegen das einwöchige Abschlussverbot für Restschuldversicherungen. Der Verband GDV sieht einen Widerspruch zur EU-Verbraucherkreditrichtlinie.

Streit über Restschuldversicherung erreicht Karlsruhe

Streit über Restschuldverträge erreicht Verfassungsgericht

Versicherungsverband GDV reicht Beschwerde gegen einwöchiges Abschlussverbot ein

jsc Frankfurt

Im Streit über das einwöchige Abschlussverbot für Restschuldversicherungen appellieren die deutschen Versicherer an Karlsruhe: Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) und 22 weitere Unternehmen reichten eine Verfassungsbeschwerde ein, wie der Verband am Montag erklärte.

Ab 2025 dürfen Restschuldversicherungen nach derzeitigem Stand frühestens eine Woche nach Abschluss des zugehörigen Kreditvertrags unterzeichnet werden – andernfalls wäre der Vertrag nichtig. „Diese Cooling-Off-Phase ist aus unserer Sicht europarechtswidrig“, sagt der stellvertretende GDV-Hauptgeschäftsführer Moritz Schumann.

„Bündeln" erlaubt, „Koppeln“ verboten

Der Verband beruft sich auf die EU-Verbraucherkreditrichtlinie. Das Regelwerk verbietet zwar, dass Banken eine Restschuldversicherung für den Kreditvertrag voraussetzen („Kopplung“), es erlaubt aber zugleich Vertragsabschlüsse in einem Paket („Bündelung“). Die Versicherer sehen einen Widerspruch zum Zukunftsfinanzierungsgesetz, wo die einwöchige Pause verankert ist und die Abschlüsse somit zeitlich auseinandergezogen werden. Damit werde den Kreditkunden die Wahl genommen, sich bereits von Anfang an gegen Ausfälle zu versichern, kritisiert Schumann.

Für die Branche geht es um viel: Der Bankenfachverband, der die vermittelnden Banken vertritt, warnte bereits vergangenen November vor einem „faktischen Verkaufs- und Produktverbot“ und stuft das Vorhaben ähnlich wie der GDV als „europarechtswidrig“ ein. Laut Umfrage des Fachverbands ist fast jeder dritte Ratenkredit mit einer Restschuldversicherung verknüpft. Der GDV wiederum bezifferte das Beitragsvolumen auf 4 Mrd. Euro im Jahr 2022.

Restschuldversicherungen sollen Schutz vor Zahlungsausfällen etwa bei Arbeitslosigkeit, Krankheit und Tod bieten. Sie werden von Banken, aber auch Autoverkäufern und Warenhändlern mit der Finanzierung angeboten. Wegen ihrer Kosten, etwaigen Mängeln im Vertrieb und Ausschlussklauseln sind die Versicherungen umstritten. Banken und Versicherer haben mit Wohlverhaltensregeln auf die Kritik reagiert. Seit Mitte 2022 greift ein Provisionsdeckel von 2,5% für vermittelnde Banken, die seither geringere Erträge aus der Vermittlung ziehen.

Verfassungsbeschwerden selten erfolgreich

Verfassungsbeschwerden sind ein gängiges Rechtsmittel in Karlsruhe, die aber nur selten zum Erfolg führen. Von 5.361 entschiedenen Beschwerdeverfahren waren nur 111 erfolgreich, wie das Bundesverfassungsgericht nach jüngsten Zahlen für das Jahr 2020 ausführt. Auch in den Jahren zuvor lag die Erfolgsquote meistens nahe der Marke von 2%.

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