UBS legt in Paris im Steuerstreit Berufung ein
dz Zürich
Die UBS will das zweitinstanzliche Urteil im Steuerstreit mit der französischen Finanzstaatsanwaltschaft nicht gelten lassen. Die Bank legt beim Kassationsgerichtshof in Paris Berufung ein. Dies erlaube es, das Urteil der ersten Berufungsinstanz genau zu analysieren, erklärte UBS am Montagabend. Das Urteil des Appellationsgerichtes war erst vergangene Woche ergangen. Die UBS ist wegen Geldwäsche aus Steuerbetrug und verbotener Kundenakquise auf französischem Boden zu Zahlungen von insgesamt 1,8 Mrd. Euro verurteilt. Die Bank hatte in beiden Instanzen auf Freispruch plädiert. Der Kassationshof wird das vorliegende Urteil auf allfällige Formfehler prüfen. Gegebenenfalls muss sich das Berufungsgericht nochmals mit dem Steuerstreit auseinandersetzen. Es ist aber auch nicht ausgeschlossen, dass die UBS die Berufung zurückzieht, wenn sie das Urteil des Berufungsgerichtes genau analysiert hat. Ein überraschendes Element im Urteil ist die geringe Buße von 3,75 Mill. Euro, die darauf hindeutet, dass das Gericht nicht mit genügender Sicherheit feststellen konnte, in welchem Umfang Steuern betrogen und somit Gelder gewaschen wurden. Angeordnet hat das Gericht aber die Einziehung einer Kaution von 1 Mrd. Euro sowie die Zahlung eines Schadenersatzes von 800 Mill. Euro an den Staat.