Unerwünscht und bald verboten?
Seit aus den Kryptokursen die Luft raus ist und mit Pleiten wie FTX und Celsius einige Betrügereien aktenkundig wurden, gehen die Aufseher in den USA mutig gegen die Branche vor. Nachdem Ende vergangener Woche dem Staking-Dienst von Kraken der Saft abgedreht wurde, werfen die Kontrolleure nun einen genaueren Blick auf die an den Dollar gekoppelten Stablecoins. Dabei ging am Montag zuerst die New Yorker Finanzaufsicht (NYDFS) in die Vollen und untersagte der für Binance in den USA tätigen Paxos die weitere Emission von Stablecoins. Es habe „mehrere ungelöste Probleme“ im Zusammenhang mit der Überwachung der Beziehung von Paxos zu Binance gegeben, heißt es nebulös.
Der Vorstoß der New Yorker mag auch damit zusammenhängen, dass gerüchteweise die SEC gegen Paxos klagen will. Das passt ins Bild, denn Behördenchef Gary Gensler betrachtet den fraglichen Stablecoin USD als ein Wertpapier, das wegen der Prospektpflicht registriert werden muss – die New Yorker Finanzaufsicht will dabei nicht beim Bummeln erwischt werden, wenn sie einem Binance-Produkt auf den Zahn fühlt.
In der Kryptobranche fühlt man sich allerdings ungerecht behandelt – und hat damit nicht unrecht. Denn es gibt bis heute keinen ordnungsgemäßen Prozess für eine bundesweite regulatorische Zulassung von Kryptoprodukten. Eine vom Gesetzgeber im Stich gelassene SEC lässt Antragsteller im Unklaren zappeln und droht Klagen an, freilich ohne einen Weg zur Zulassung zu zeigen. Das ist innovationsfeindlich sowie protektionistisch gegenüber den Banken, die das Geschäft mit Stablecoins lieber selbst hochziehen wollen und diese lästigen Fintechs gerne ausgebremst sehen.
Was sich am Montag manifestierte, ist auch ein böses Omen für die beiden größten Stablecoin-Emittenten Tether und Circle. Die mit Circle verbundene Coinbase ging schon angesichts des drohenden Staking-Verbots auf die Barrikaden und versicherte, sie würde ein SEC-Verbot des eigenen Produktes gerichtlich anfechten, da es sich nicht um einen Wertpapierdienst handele.
Aber da der Prozess des Staking als zinsähnliches Produkt und damit als Investmentkontrakt gelten kann, braucht es allein aus Verbraucherschutzgründen Kontrolle. Aber wie soll ein Anbieter einen Prospekt zur Genehmigung einreichen, wenn dabei kein Weg zur Zulassung aufgezeigt wird? Der Gesetzgeber muss endlich in die Pötte kommen und Anforderungen für Stablecoins formulieren. Und auch wenn SEC-Chef Gensler grundsätzlich recht hat, so sollte er doch so weit konziliant sein, dass er nicht eine ganze Branche tötet.