Lennard Fischer, inVenture

„Venture-Capital-Fondsanteile für alle!“

Das Berliner Start-up-Unternehmen inVenture will es auch Privatanlegern ermöglichen, in Venture-Capital-Fonds zu investieren. Dies soll über die Blockchain-Technologie funktionieren. Die Anleger erwerben dabei ein digitales Wertpapier, das durch eine Zweckgesellschaft emittiert wird, die das investierte Geld bündelt.

„Venture-Capital-Fondsanteile für alle!“

Von Anna Sleegers, Frankfurt

Spätestens der Erfolg der Sendung „Die Höhle der Löwen“ zeigt, wie sehr das Interesse an Gründerthemen ins Zentrum der Gesellschaft gerückt ist. An dieses Phänomen anknüpfend will das Berliner Start-up-Unternehmen inVenture es auch Privatanlegern mit kleinem Geldbeutel ermöglichen, in Venture-Capital-Fonds zu investieren. Möglich machen soll dies die Blockchain-Technologie, erklärt Lennard Fischer im Gespräch mit der Börsen-Zeitung.

Es handele sich dabei um mittelbare Beteiligungen an Venture-Capital-Fonds. Mittelbar deshalb, weil die Anleger nicht direkt Anteile erwerben, sondern ein digitales Wertpapier, das durch eine Zweckgesellschaft emittiert wird. In der Zweckgesellschaft wird das investierte Geld dann gebündelt und anschließend dem Venture-Capital-Fonds zur Verfügung gestellt. Fischer und seine Geschäftspartner Alexander Lübcke (Finanzen) und Samuel Gassauer (Technik) wollen auf diese Weise nach Kunst, Immobilien und Oldtimern eine weitere illiquide Assetklasse tokenisieren.

Anders als das Start-up-Unternehmen Moonfare, das nach demselben Prinzip Private Equity Investments erschwinglicher machen will, mit einer Mindestanlagesumme von 50000 Euro sich aber doch zumindest an eine semiprofessionelle Klientel richtet, hat inVenture das ganz breite Publikum im Auge. „Über Zweckgesellschaften sollen sich private Anleger schon ab einer Anlagesumme von 2500 Euro mittelbar an diesen Fonds beteiligen können“, sagt Fischer. Über die Plattform, die im August ans Netz geht, wollen die drei Gründer mittelfristig viele verschiedene Fonds anbieten, die auf Early-Stage-Finanzierungen spezialisiert sind.

Liquiditätsrisiko minimieren

Wegen der branchenüblichen langen Laufzeiten von zehn oder mehr Jahren gehören Venture-Capital-Fonds zu den illiquidesten Anlageklassen überhaupt. Das wollen die inVenture-Gründer zumindest mittelbar ändern. „Werden die Investments jedoch in Form eines Tokens abgebildet, können diese, falls die Infrastruktur in der Form eines Marktplatzes verfügbar ist, auch gehandelt und das Liquiditätsrisiko des Investors deutlich minimiert werden“, erläutert er. Eine Idee, die auch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie überzeugt hat, die das Start-up-Unternehmen im Rahmen des „Exist“-Gründerstipendiums fördert und durch den Europäischen Sozialfonds kofinanziert.

Der Gedanke für das Vorhaben kam Fischer und Lübcke schon an der Universität Oldenburg. „Im Studium haben wir bei der Geldanlage schon alles Mögliche an Finanzprodukten ausprobiert, und da kam natürlich auch das Interesse am Thema Venture Capital auf“, erzählt Fischer. Dank einer Tätigkeit für die NWZ Digital Beteiligungsgesellschaft in Oldenburg habe er Einblick gehabt, wie das Geschäft in der Praxis funktioniert, und auch Lübcke sei kein unbeschriebenes Blatt gewesen. Fischer: „Angetrieben hat uns eine Mischung aus praktischer Erfahrung und privatem Interesse an Finanzprodukten.“

Mehrere Hürden

Wer als privater Anleger in Risikokapital investieren will, stößt gleich an mehrere Hürden. „Leider ist es gar nicht einfach, herauszufinden, wann die Fonds Geld einsammeln“, sagt Fischer. Hinzu kommt die im Kapitalanlagegesetzbuch vorgeschriebene Mindestanlagesumme von 200000 Euro, die einen großen Teil der privaten Anleger von dieser Anlageklasse ausschließt. „Mag sein, dass der Gesetzgeber auf diese Weise zwar die unbedarfteren Privatanleger vor Verlusten schützen will“, räumt Fischer ein. Gleichzeitig dürften dieselben Anleger aber auch in irgendwelche Hebelzertifikate investieren, die sogar noch weitaus höhere Risiken bergen könnten: „Mir kommt die Grenze daher unfair vor.“

Da für den Vertrieb von Finanzinstrumenten eine Erlaubnis gemäß § 32 KWG notwendig ist, bedient sich die Gesellschaft des Haftungsdachs der Effecta GmbH, die inVenture als gebundenen Vermittler führt. „Wir sind als solcher bereits bei der BaFin gemeldet.“

„Attraktive Beimischung“

Fischer und seine Mitstreiter sind überzeugt, dass die Investition in Venture-Capital-Fonds auch für private Investoren eine „attraktive Beimischung“ sein kann. Dabei berufen sie sich auf eine Statistik von dem auf die Branche spezialisierten Researchhaus Cambridge Associates, der zufolge der „Europe Developed Venture Capital Index“ sowohl den MSCI Europe Index als auch den europäischen Private Equity Index in den vergangenen Jahren überflügelt hat.

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