Verein Finanzwende greift BaFin an

Rundumschlag von Bankenaufsicht bis Geldwäsche - BaFin: Die Punkte sind bekannt

Verein Finanzwende greift BaFin an

Der Verein Finanzwende hat am Donnerstag in Berlin einen Forderungskatalog zur Verbesserung der Finanzaufsicht und zur Weiterentwicklung der BaFin vorgelegt. Die Behörde reagiert auf das Papier mit dem Hinweis, sich zu vielen der angesprochenen Punkte bereits ausführlich geäußert zu haben. wbr Frankfurt – Eine bessere Aufsicht der Finanzmärkte ist eines der Ziele der Bürgerbewegung Finanzwende, die Mitte 2018 vom früheren Bundestagsabgeordneten der Grünen Gerhard Schick gegründet wurde. Am Donnerstag hat der Verein in Berlin ein Paket unter dem Titel “Akte BaFin – zu mutlos, zu langsam, zu formal” vorgestellt. Im Einzelnen thematisiert die Organisation unter anderem die Bußgeldpraxis, die Zusammenarbeit mit anderen Behörden, die Geldwäscheprävention, die Aufsicht über Banken und Versicherungen sowie die Finanzmarktkriminalität. Unterschiede im eigenen HausUnter der Überschrift “Kaum Knöllchen vom Amt” moniert der Verein, dass die BaFin in der Banken- und Versicherungsaufsicht zu wenig und zu niedrige Bußgelder verhängt. Finanzielle Sanktionen im diesem Feld spielten bisher so gut wie keine Rolle, heißt es. Mit Bußgeldern könnte aber die Disziplin der Anbieter verbessert werden. Dass es anders geht, zeige sich in der Wertpapieraufsicht der BaFin, die schon jetzt Bußgeldverfahren als professionelles Aufsichtsinstrument einsetze.Um die Aufsicht der Finanzmärkte kümmern sich in Deutschland mehrere Behörden und auch das Bundesfinanzministerium (BMF). Auf diesem Feld ist die BaFin nach Ansicht von Finanzwende nicht gut positioniert. Anders als die Bundesbank habe sie kein Vetorecht im Ausschuss für Finanzstabilität. Auch im Verhältnis zum BMF stehe die BaFin als nachgeordnete Behörde zurück. Aus Sicht des Vereins Finanzwende sollte das nicht sein: Zwar habe das BMF die Fachaufsicht, die Ressourcen habe jedoch die BaFin. An die Adresse des BMF gerichtet, schreibt Finanzwende, dass Weisungen des Ministeriums sich auf das notwendige Maß beschränken sollten.Wichtiges Thema der Finanzaufsicht ist die Geldwäscheprävention. Hier ist für die Interessenvertreter nicht erkennbar, welche Strategie die Aufsichtsbehörde verfolge, um Geldwäsche wirksam zu unterbinden. Als Beispiel wird das Prüfungssystem genannt. Hier setze man fälschlicherweise auf externe Prüfer; diese bringen jedoch nach Meinung von Schick keinen Erkenntnisgewinn und sollten in dem Bereich komplett durch Prüfungsteams der BaFin abgelöst werden. Unabhängige Kontrolle In der Geldwäscheprävention mahnt die Bürgerbewegung zudem eine bessere Zusammenarbeit mit Ermittlungsbehörden und der Financial Intelligence Unit (FIU) an. Mit der FIU sollte die BaFin vereinbaren, welche Daten automatisch an die deutsche Aufsicht weitergeleitet werden sollen.Ein weiteres Thema in dem umfangreichen Forderungspapier ist die Bankenaufsicht. Hier haben Schick & Co. drei Kernprobleme identifiziert: mangelhafte Sicherheits- und Verhaltenskontrolle, mangelhafte Transparenz und verzögertes Eingreifen der Aufsicht bei insolventen Banken. Um diese Probleme besser anzugehen, sollte unter anderem eine unabhängige Kontrolle durch eine Kommission geschaffen werden. Dieser gegenüber sollten BaFin und Bundesbank ihre Arbeitsweisen offenlegen, lautet die Forderung. Darüber hinaus wird auch an dieser Stelle noch mehr Transparenz gefordert: Die BaFin sollte wie das Bundeskartellamt dazu verpflichtet werden, allgemeine Anweisungen des Ministers im Bundesgesetzblatt zu veröffentlichen. “Mit Nachdruck” verfolgenDie BaFin nahm den Report des Vereins Finanzwende mit Interesse zur Kenntnis. “Zu vielen der genannten Punkte haben wir uns in der Vergangenheit bereits detailliert geäußert. Die BaFin hat schon in der Vergangenheit eine Vielzahl von Aktivitäten entwickelt, einschließlich Produktverboten oder Vertriebseinschränkungen, die der aufsichtlichen Durchsetzung des ihr übertragenen Mandates zum kollektiven Verbraucherschutz dienen”, sagte eine Sprecherin der Behörde.Die BaFin weist in der Stellungnahme außerdem darauf hin, dass sie allen ihren Aufgaben weiterhin mit Nachdruck nachkommen werde. “Dass sie dies als staatliche Finanzaufsicht ausschließlich auf Basis der ihr übertragenen gesetzlichen Grundlagen tut, versteht sich in einem Rechtsstaat von selbst.”