Vermittler gegen Aufsichtsnovelle

Warnung vor hohen Kosten - Banken und Verbraucherschützer dafür

Vermittler gegen Aufsichtsnovelle

wf Berlin – Die Übertragung der Aufsicht über freie Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlageberater auf die deutsche Finanzaufsicht BaFin stößt in der Branche weiterhin auf vehemente Ablehnung. Dies wurde in Berlin in der öffentlichen Anhörung des Bundestags-Finanzausschusses deutlich. Die BaFin selbst bereitet sich bereits konkret auf die neue Aufgabe vor, berichtet “Heute im Bundestag”, der Newsletter des Parlaments.Vermittler und Anlageberater sollen laut Gesetzentwurf der Bundesregierung künftig von der BaFin überwacht werden. Bislang obliegt dies – je nach Bundesland – den Industrie- und Handelskammern (IHK) oder den Gewerbeämtern. Die Verbände der Kreditwirtschaft unterstützen das Vorhaben, stehen ihre Anlageberater doch bereits seit geraumer Zeit — über die internen Überwachungssysteme – unter besonderer Aufsicht durch die BaFin. Die Branche argumentiert, nur die BaFin könne dem zunehmend komplexeren Wertpapierrecht gerecht werden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband begrüßt, dass Anleger mit der Novelle einen einzigen Ansprechpartner erhalten. Die Regierung will mit der Novelle die Aufsicht bündeln. Versicherungsvermittler sind aber nicht erfasst. “Keine Missstände” Der Verband unabhängiger Finanzdienstleistungsunternehmen in Europa wies das Regierungsvorhaben als ungeeignet zurück, um den Verbraucherschutz zu verbessern. Es gebe keine Missstände in der Aufsichtsstruktur, die einen massiven Eingriff rechtfertigten. Nach Darstellung des Bundesverbands Finanzdienstleistungen hat sich das dezentrale Aufsichtssystem bei Gewerbeämtern und IHKs bewährt. Die Kammerorganisation DIHK argumentierte, der Wechsel des Regimes werde zu mehr Kosten und mehr Bürokratie führen. Von 38 000 Finanzvermittlern seien rund 30 000 Kleingewerbetreibende. Der Mittelstand solle gerade in der Coronakrise nicht stärker belastet werden.Der Bundesverband der Vermögensberater vermisst im Gesetzentwurf eine Würdigung der Rolle der Wirtschaftsprüfer. Derzeit legten diese die jährlichen Prüfberichte und Ergebnisse der Vor-Ort-Prüfungen den Ämtern und Kammern vor. Der Verband stellte in Frage, dass eine zentrale Behörde besser überwachen könne als qualifizierte Wirtschaftsprüfer. Die BaFin berichtete, dass es bereits 40 Mitarbeiter aus ihrer Stammbelegschaft gebe, die sich für die neue Aufgabe gemeldet hätten. Laut Gesetzentwurf fallen jährliche Aufsichtskosten von 36,4 Mill. Euro an. Die BaFin benötigt nach früheren Angaben rund 400 neue Stellen.