Viele Töpfe, viele Gremien
jsc
Das Grundprinzip klingt einfach: Alle öffentlich-rechtlichen Institute stehen füreinander ein. Doch die Struktur ist komplex: Es gibt elf Stützungsfonds der regionalen Sparkassenverbände, eine Sicherheitsreserve für Landesbanken und Girozentralen und ein Sicherungsfonds der Landesbausparkassen. Diese Systeme stützten sich nur unter Voraussetzungen auch gegenseitig. Zuerst muss das Zielvolumen der jeweiligen Systeme ausgeschöpft sein, ehe die anderen Töpfe angezapft werden. Wenn das Zielvolumen nicht gedeckt ist, müssen zunächst die Mitglieder Zusatzbeiträge nachschießen.
Damit Geld aus den Sparkassenstützungsfonds für Landesbanken, Girozentralen oder Landesbausparkassen zum Einsatz kommt, muss der Gemeinsame Ausschuss mit einer Dreiviertelmehrheit zustimmen. In dem Gremium sitzen DSGV-Präsident Helmut Schleweis, Bundesobmann Walter Strohmaier und die Verbandsvorstände und Landesobmänner der Regionalverbände. Eine Dreiviertelmehrheit ist jeweils auch bei der Sicherungsreserve der Landesbanken sowie des Sicherungsfonds der Landesbausparkassen erforderlich, wo Mitgliedsinstitute stimmberechtigt sind. Kommt ein Beschluss nicht zustande, kann in allen Fällen ein Kontrollorgan der Sicherungseinrichtungen mit Zweidrittelmehrheit den Vorgang einmal an das Gremium zurückverweisen.
Zwischen den regionalen Sparkassenverbänden existiert ein zusätzlicher „überregionaler Ausgleich“, der im Falle eines Scheiterns einer Sparkasse zuerst zum Einsatz kommt, ehe die Systeme der Landesbanken und Bausparkassen greifen. Auch dafür ist ein Beschluss mit einer Dreiviertelmehrheit des Gemeinsamen Ausschusses nötig.