Volksbank Heilbronn gerät ins Visier der Justiz
bn Frankfurt
Die mit Zinswetten und Cum-cum-Geschäften in Schieflage geratene und im April von der genossenschaftlichen Finanzgruppe gestützte Volksbank Heilbronn ist ins Visier der Justiz geraten. Die Staatsanwaltschaft Heilbronn hat „aufgrund der Medienberichte ein Vorprüfungsverfahren eingeleitet“, um zu überprüfen, ob es konkrete Anhaltspunkte für eine Straftat gibt, wie eine Sprecherin der Behörde am Donnerstag der Börsen-Zeitung gesagt hat. Zuerst hatte die „Rhein-Neckar-Zeitung“ über das Verfahren berichtet, dessen Dauer die Sprecherin der Behörde offenließ.
Sollte die Vorprüfung positiv ausfallen, werde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Als Anfangsverdacht einer Straftat käme demnach etwa ein Delikt der Untreue in Betracht; allerdings wären in diesem Fall Fragen der Verjährung zu klären. Untreue verjährt grundsätzlich nach fünf Jahren. Dabei beginnt die Frist herrschender Meinung zufolge mit dem endgültigen Vermögensverlust.
Die Sicherungseinrichtung der genossenschaftlichen Finanzgruppe hat die Volksbank Heilbronn im April mit einem hohen zweistelligen Millionenbetrag stützen müssen, um deren Fusion mit der VR Bank Schwäbisch Hall-Crailsheim zur VR Bank Heilbronn Schwäbisch Hall rückwirkend per Anfang 2021 zu ermöglichen. Wie eine in der vergangenen Woche in der Börsen-Zeitung publizierte Auswertung der Jahresabschlüsse ergab, hatte die Volksbank unter ihrem früheren Vorstand ein außerbilanzielles Portfolio außerbörslicher Zinsswaps in gleicher Währung aufgebaut, das auf seinem Höhepunkt im Jahre 2012 ein Volumen von nominal 233 Mill. Euro bzw. das 1,6-Fache des Eigenkapitals erreichte. Die Zinsderivate blähten das außerbilanzielle Geschäft des Hauses damals auf 493 Mill. Euro auf, das 3,4-Fache des damaligen Eigenkapitals der Bank.
Die Wette auf steigende Zinsen bescherte der Bank hohe Belastungen: Noch 2019 hatten die Swaps einen beizulegenden Zeitwert von minus 44 Mill. Euro, über die Hälfte des Bestands wies dabei Restlaufzeiten von mehr als fünf Jahren aus. Dies schränkte offenbar die Risikotrag- und Kreditvergabefähigkeit ein. So ist in Heilbronn vom Fall eines eigentlich gesunden Mittelständlers zu hören, der in der Pandemie im vergangenen Jahr keine Unterstützung mehr vom Institut erhielt und letztlich in eine Übernahme durch Private Equity einwilligte.