Taterträge aus Cum-ex-Geschäften werden vorerst nicht eingezogen
Cum-ex-Beute wird vorerst nicht bei Olearius eingezogen
lee Frankfurt
In dem vor der Einstellung stehenden Cum-ex-Strafverfahren gegen den Hamburger Bankier Christian Olearius ist die Anklage mit ihrem Antrag auf Einziehung von Taterträgen in Höhe von 43 Mill. Euro gescheitert (Az.: 63 KLs 1/22). Der 82-jährige frühere Chef und Miteigentümer der Privatbank M.M. Warburg ist wegen gesundheitlicher Probleme dauerhaft verhandlungsunfähig. Anklage und Verteidigung haben deshalb eine Einstellung des Verfahrens beantragt, über die am kommenden Montag nach einer Stellungnahme des Angeklagten eine Entscheidung erwartet wird.
Keine Überleitung vom subjektiven ins objektive Verfahren
Bei der Einziehung von Taterträgen wird unterschieden zwischen dem subjektiven Verfahren, bei der es um die Schuldfrage geht und dem objektiven Verfahren, bei dem nur überprüft wird, ob die erforderlichen Tatbestandsvoraussetzungen vorliegen. Die von der Staatsanwaltschaft beantragte Überführung des subjektiven in ein objektives Verfahren lehnte die Kammer am Mittwoch ab. Die dafür erforderliche Voraussetzung einer „zu erwartender Einziehung“ sei nicht gegeben.
Zwar ist eine Einziehung der Tatanträge damit immer noch möglich. Laut einer Sprecherin des Landgerichts kann die Staatsanwaltschaft dafür ein objektives Einziehungsverfahren anstoßen. Die in dem bisherigen Strafverfahren gesicherten Beweisergebnisse können dafür jedoch nicht herangezogen werden.