Weitere Stärkung als führendes Finanzzentrum Europas

RAIF ist neues Instrument der Fondsstrukturierung - Verbessertes Time-to-Market und maximale operative Effizienz

Weitere Stärkung als führendes Finanzzentrum Europas

Luxemburg bleibt auf Innovationskurs und stärkt zunehmend seine Positionierung im Bereich der alternativen Investitionen: Am 14. Juli 2016 hat das Luxemburger Parlament den Gesetzentwurf zum Reservierten Alternativen Investmentfonds (RAIF) verabschiedet. Mit dem Inkrafttreten des RAIF-Gesetzes gibt es nun am Luxemburger Finanzplatz ein neues Instrument der Fondsstrukturierung, welches Managern von alternativen Investmentfonds (AIFM) wesentliche Verbesserungen hinsichtlich Time-to-Market und operativer Effizienz bietet.Der RAIF als neues Luxemburger Fondsvehikel fügt sich neben die langjährig bewährten AI-Strukturen ein: Einerseits steht er neben den regulierten und direkt auf Produktebene beaufsichtigten Fondsvehikeln SIF (Spezialisierter Investmentfonds) und SICAR (Investmentgesellschaft für Risikokapital). Andererseits steht der RAIF neben den Strukturierungsmöglichkeiten der einfachen Kommanditgesellschaft (SCS), der Finanzbeteiligungsgesellschaft (SOPARFI) und insbesondere der Spezialkommanditgesellschaft (SCSp), welche mit Umsetzung des AIFM-Regimes in Luxemburg eingeführt wurde und die traditionell produktbezogene Aufsicht erstmals auf eine AIFM-konforme Regulierung des Verwalters anpasste.Der RAIF operiert im Kontext des AIFM-Regimes und kommt infolgedessen vollumfänglich in die Vorzüge einer EU-weiten Vermarktung. Das Management des RAIF darf nur durch einen zugelassenen, externen Verwalter (AIFM) erfolgen. Eine wesentliche Innovation gegenüber den traditionellen Luxemburger AI-Fondsvehikeln SIF und SICAR ist der Umstand, dass der RAIF nur mittelbar über den AIFM beaufsichtigt ist.Eine zusätzliche behördliche Aufsicht auf Fondsebene gibt es nicht. Entsprechend benötigt der RAIF für die Gründung und Aufnahme seiner operativen Tätigkeiten keine Zulassung durch die Finanzaufsichtsbehörde (CSSF). Die zeitliche Planung der Fondsauflage ist verbessert und die Markteinführungszeit deutlich verkürzt. Vorzüge bewährter AI-VehikelRechtlich und strukturell vereint der RAIF alle Vorzüge der bewährten Luxemburger AI-Fondsvehikel. Hinsichtlich Gesellschaftsform (Aktiengesellschaft, GmbH, einfache oder spezialisierte Kommanditgesellschaft, Kommanditgesellschaft auf Aktien), Rechtspersönlichkeit (SICAV/F mit Rechtspersönlichkeit oder FCP als Vertragsform ohne Rechtspersönlichkeit) und Stammkapital (fix oder variabel) kann der RAIF vollkommen flexibel gestaltet werden.Unabhängig von der Rechtsform kann der RAIF als Umbrella-Struktur mit einem oder mehreren Teilfonds aufgelegt werden, von denen jeder ein eigenes Portfolio an Vermögenswerten und Verbindlichkeiten enthält. Die Liquidierung eines Teilfonds zieht keine Auflösung der Umbrella-Struktur als Ganzes nach sich. Gläubigerrechte gegenüber bestimmten Teilfonds werden grundsätzlich auf die in diesem Teilfonds befindlichen Aktiva begrenzt. Die Möglichkeit der Umbrella-Struktur ist eine wesentliche Verbesserung gegenüber SCS/ SCSp als den bis dato einzigen Vehikeln, die sich ausschließlich mittelbar reguliert als AIF qualifizieren konnten.Steuerlich unterliegt der RAIF grundsätzlich dem SIF-Regime mit einer entsprechenden Zeichnungssteuer von 0,01 % auf den Nettoinventarwert (NIW), mit verschiedenen Befreiungen, um eine Doppelbelastung zu verhindern. Unabhängig von der gewählten Gesellschaftsform sind weder Körperschaftsteuern noch kommunale Gewerbesteuern oder Vermögensteuer abzuführen. Bei einer Gewinnausschüttung besteht für RAIF keine Kapitalertragsteuerpflicht.Investiert der RAIF ausschließlich in Risikokapital und bestätigt dies in seinen Gründungsdokumenten, so untersteht der RAIF optional den gleichen steuerlichen Behandlungen wie eine SICAR, das heißt ist im Prinzip voll steuerpflichtig, mit Ausnahme von Einkommen und Gewinnen aus Risikokapital. In diesem Fall kann der RAIF auf Doppelbesteuerungsabkommen zugreifen.RAIF sind AIF im Sinne der AIFMD und dürfen nur von einem autorisierten, externen AIFM verwaltet werden. Ein RAIF darf seine Aktien, Anteile oder Beteiligungen ausschließlich sogenannten sachkundigen Investoren anbieten. Er muss eine diversifizierte Anlagepolitik analog zum SIF verfolgen – es sei denn, der Fonds zielt auf Investitionen in Risikokapital gemäß dem SICAR-Regime mit dem entsprechenden optionalen Steuerregime ab. In diesem Fall muss die Einhaltung der Risikokapital-Anlage jährlich durch den Wirtschaftsprüfer bestätigt sein.Die AIF-Management-Dienstleistung ist von der Umsatzsteuer befreit. Jeder RAIF muss einen Wirtschaftsprüfer und eine Depotbank benennen. Die Umwandlung eines bestehenden SIF/SICAR in einen RAIF ist mit Genehmigung der CSSF und einer entsprechenden Anpassung der Gründungsdokumente sowie des Prospekts möglich. Für die Umwandlung einer SCS/ SCSp in einen RAIF genügt die Anpassung des Limited Partnership Agreement. Eine Umwandlung kann im Hinblick auf die Auflage weiterer Teilfonds attraktiv sein.Die wesentlichen Vorzüge des neuen Fondsvehikels in Luxemburg lassen sich wie folgt zusammenfassen: deutlich verkürzte Markteinführungszeit, operationelle Flexibilität mit der Möglichkeit einer Umbrella-Struktur, Steuerneutralität, Kosteneffizienz und EU-weite Vermarktung durch das AIFMD-Regime. Starke FinanzinfrastrukturLuxemburg ist das führende Finanzzentrum der Eurozone (gem. Global Financial Centre Index) und neben London der europäischste und internationalste Finanzplatz in Europa. Von den über 140 Banken am Platz sind nur fünf Luxemburger Institute, alle anderen sind ausländischer Herkunft. 46 % der Bevölkerung kommen aus 170 Ländern. Politische Stabilität sowie die Bestnote Triple A seitens der drei größten Kreditratingagenturen zeichnen den Finanzplatz ebenso aus wie seine starke Finanzinfrastruktur und eine kontinuierlich wachsende Bedeutung der AI-Branche.AIF-Manager können im Großherzogtum alle Bausteine ihrer AI-Struktur bündeln: vom AIFM und Anlageberater bis zum AIF und potenzieller Zwischengesellschaften. Das Land verfügt über 76 Doppelbesteuerungsabkommen und befindet sich aktuell in 22 weiteren Verhandlungen. Bereits Ende 2015 ist das luxemburgische Schachtelprivileg (Mutter-Tochter-Richtlinie) gemäß den EU-Vorgaben zu Missbrauchsbekämpfung (GAAR) und Anti-Hybrid-Instrumenten angepasst worden.Alle Dienstleistungen rund um die Verwaltung des AIF werden von zahlreichen spezialisierten Unternehmen angeboten und ermöglichen eine solide Entscheidung sowohl zwischen diversen Anbietern vor Ort als auch zwischen Insourcing und Outsourcing. In diesem Kontext bestätigt eine rezente globale EY-Studie die wachsende Bedeutung eines zielgerichteten Outsourcings. Für die Aufgabe des AIFM kann auf die Dienstleistung einer externen AIFM-konformen Kapitalverwaltungsgesellschaft zurückgegriffen werden – ein Umstand, der speziell kleineren oder Erstfonds einen effizienten Markteintritt ermöglichen kann. Insgesamt sind heute mehr als 300 AIFM in Luxemburg registriert und profitieren von den Möglichkeiten einer EU-weiten Vermarktung.Nach der spezialisierten Kommanditgesellschaft, welche mit Umsetzung des AIFM-Regimes im Sommer 2013 in Luxemburg analog zum angelsächsischen Modell eingeführt wurde und sich heute mit mehr als 1 000 Vehikeln im Markt etabliert hat, zeigt Luxemburg mit dem jüngsten Gesetzesentwurf zum RAIF, dass der Fokus auf AI bleibt und das Großherzogtum auch weiterhin der Fondsstandort der Wahl für AI-Manager sein kann.—Alain Kinsch, Country Managing Partner EY Luxemburg, EMEIA Private Equity Fund Leader—Carmen von Nell-Breuning, Senior Manager, Private Equity Business Development, EY Luxemburg—Katrin Lakebrink, Partner, Leiterin Transaction Tax, EY Luxemburg