FOKUSZankapfel CMDI

Abwicklungsregeln – so geht es weiter

Im Oktober oder November dürften die Trilog-Verhandlungen über die EU-Abwicklungsregeln für Kleinbanken starten. Der Rat hat sich bereits deutlich vom Ursprungsvorschlag distanziert.

Abwicklungsregeln – so geht es weiter

Abwicklungsregeln – so geht es weiter

Im Herbst dürfte der Trilog starten

fed Brüssel

Im April 2023 hat die EU-Kommission das Gesetzespaket CMDI (Crisis Management and Deposit Insurance) vorgelegt. Gerade noch rechtzeitig gegen Ende der vergangenen Legislatur haben die beiden Ko-Gesetzgeber ihre Positionen festgelegt. Sie sind damit bereit für die Schlussverhandlungen im Trilog.

Die ungarische EU-Ratspräsidentschaft hat angekündigt, das Gesetzgebungsverfahren aufgreifen und voranbringen zu wollen – auch wenn es gewiss nicht allererste Priorität haben dürfte, zumal Ungarn nicht im Euro-Währungsgebiet ist. Erwartet wird, dass Rat und EU-Parlament die Schlussberatungen im Trilog im Oktober oder November starten werden.

Zuvor muss im September zunächst noch geklärt werden, wer die Berichterstattung übernehmen wird. Denkbar ist, dass für das gesamte Dossier künftig nicht mehr drei Berichterstatter verantwortlich sein werden, sondern dass das EU-Parlament diese Aufgabe in einer Hand bündelt.

Rat geht auf Distanz

Der Rat als Vertretung der nationalen Regierungen hat sich in zentralen Punkten deutlich vom Vorschlag der EU-Kommission entfernt – so deutlich, dass sich die zuständige EU-Kommissarin Mairead McGuinness öffentlich kritisch zur „Allgemeinen Ausrichtung“ des Rats geäußert hat. Das ist ungewöhnlich, weil gemeinhin die EU-Kommission nicht kommentiert, wenn die zwei EU-Gesetzgeber Änderungen an den von ihr gemachten Vorschlägen vornehmen.

Theoretisch kann die EU-Kommission das Gesetzesverfahren stoppen, indem sie ihre Gesetzesvorlage zurückzieht, falls sie zur Überzeugung gelangt, dass eine vom Parlament oder vom Rat beabsichtigte Änderung des ursprünglichen Gesetzesvorschlags „in einer Weise verfälscht, die der Verwirklichung der mit ihm verfolgten Ziele entgegensteht“. Aber das kommt in der Gesetzgebungspraxis so gut wie nie vor.

Das CMDI-Gesetzespaket hat eine ganze Reihe von Auswirkungen, die Einfluss auf die Frage haben, ob und inwieweit eine vergemeinschaftete Einlagensicherung in Europa sinnvoll ist, die unter dem Titel EDIS parallel als Gesetzesverfahren verhandelt wird. Auch bei EDIS gab es im EU-Parlament eine Positionierung, allerdings noch kein Mandat für den Start von Schlussverhandlungen. Einige EU-Abgeordnete empfehlen ohnehin, erst einmal abzuwarten, wie sich das Gesetzgebungsverfahren für CMDI entwickelt, bevor EDIS vorangetrieben wird – zumal sich der Rat zu EDIS noch auf keine Allgemeine Ausrichtung verständigt hat und das EU-Parlament ohnehin auf die nationalen Regierungen warten muss. Eine schnelle Einigung im Rat über die EDIS-Vorlage ist angesichts der erheblichen Kontroversen über Kernpunkte nicht absehbar.