ESG-Reporting kommt in der EU voran
swa Frankfurt – Der Rat der Europäischen Union hat die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung gebilligt. Somit werden die Unternehmen in absehbarer Zeit verpflichtet, ein detailliertes ESG-Reporting zu veröffentlichen. „Durch die neuen Vorschriften werden mehr Unternehmen für ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft rechenschaftspflichtig sein und zu einem Wirtschaftsmodell hingeführt, das den Menschen und der Umwelt zugutekommt. Daten über den ökologischen und gesellschaftlichen Fußabdruck werden für alle, die sich dafür interessieren, öffentlich zugänglich sein“, sagt der tschechische Industrie- und Handelsminister Jozef Síkela – Tschechien hat derzeit den EU-Ratsvorsitz inne.
Die Anwendung der Standards wird sukzessive verpflichtend, die ersten Unternehmen müssen 2025 über das Geschäftsjahr 2024 Bericht erstatten. Die Standards für das ESG-Reporting werden von der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (Efrag) erarbeitet. Sie hat jüngst ihre finalen Entwürfe an die EU-Kommission übergeben. Die Zahl der Entwürfe wurde nach Angaben von Wirtschaftsprüfern von 13 auf 12 reduziert: zwei übergreifende Standardentwürfe, fünf Standardentwürfe zum Thema Umwelt, vier Standardentwürfe zum Thema soziale Aspekte und ein Standardentwurf zum Thema Governance. Die EU-Kommission hat im nächsten Schritt über die Standardentwürfe zu befinden. Auf internationaler Ebene arbeitet parallel das Bilanzgremium ISSB an globalen Standards für das ESG-Reporting.