Nachhaltige Geldanlage

ESMA gibt Startschuss für Fondsnamen-Regeln

Mit den finalen Leitlinien zur Benennung von nachhaltigen Fonds startet der EU-Regulator ESMA den Countdown für die Fondsbranche. Die Regeln gelten ab dem 21. Mai 2025 verbindlich und geben vor, wie nachhaltige Fonds bezeichnet werden müssen. Doch zum Teil stiftet das Dokument Verwirrung.

ESMA gibt Startschuss für Fondsnamen-Regeln

Startschuss für grüne Fondsregeln

Neue ESMA-Leitlinie greift im Mai 2025 – Zum Teil ist unklar, welche Begriffe für nachhaltige Investmentvehikel zulässig sind

Mit den finalen Leitlinien zur Benennung von nachhaltigen Fonds startet der EU-Regulator ESMA den Countdown für die Fondsbranche. Die Regeln gelten ab dem 21. Mai 2025 verbindlich und geben vor, wie nachhaltige Fonds bezeichnet werden müssen. Zum Teil stiftet das Regelwerk allerdings Verwirrung.

jsc Frankfurt

Nach der Veröffentlichung der finalen ESMA-Leitlinien für die Benennung nachhaltiger Fonds beginnt für die Investmentbranche der Countdown zur Überprüfung ihrer Produktpalette: Bis zum 21. Mai 2025 müssen Europas Fondsgesellschaften die Leitlinien umsetzen, wie der EU-Wertpapierregulator ESMA mitteilt. Für Fonds, die ab dem 21. November 2024 aufgelegt werden, greifen die Regeln sofort.

Die Leitlinie von Mai ist seit Mittwoch nun nicht nur auf Englisch verfügbar, sondern auch auf Deutsch und in vielen weiteren Sprachen. Sie führt beispielhaft auf, welche deutschen Wörter neben den häufig üblichen englischen Begriffen für nachhaltige Fonds zu verwenden sind. Die ESMA hält dabei an ihren anvisierten sechs Kategorien fest, für die sie jeweils Ausschlüsse und Investitionsquoten definiert hat. Ziel der Regulierung ist unter anderem, überzogene Versprechen zur Nachhaltigkeit („Greenwashing“) zu vermeiden.

„Marktbereinigung“ voraus

Mit den neuen Regeln gehe die ESMA einen „großen Schritt“, sagt Fachanwalt Leon Blacher, Associate der Kanzlei Lindenpartners. Erstmals schreibe der EU-Regulator nicht nur Transparenz vor, sondern mache auch konkrete Vorgaben: Ausschlüsse einerseits, Investitionsquoten andererseits.

Gerade mit den Ausschlüssen rund um Klimaschutz deute sich eine „Bereinigung“ im Markt an, sagt Roland Kölsch, der für die Initiative Forum Nachhaltige Geldanlagen (FNG) das gleichnamige Fondssiegel verantwortet. Viele Fonds im Markt seien beim Aussieben weniger streng, als es nun die ESMA in bestimmten Kategorien verlange, erläutert der Fachmann im zuständigen Trägerverein First.

Rechenregeln unklar

Unscharf seien derweil die Quoten: Für alle Kategorien gilt künftig eine Quote von 80% am Fondsvolumen. Nachhaltigkeitsstrategien müssen also tatsächlich auf mindestens vier Fünftel des Vermögens angewendet werden. Weil die Strategien aber jenseits der Ausschlüsse nicht konkret gefasst seien, fehle es hier an Vergleichbarkeit, kritisiert Kölsch.

Unklar ist auch die weitere Vorgabe speziell für Fonds, die sich als „nachhaltig“ bezeichnen. Denn sie müssen nicht nur eine Quote für die Strategie beachten, sondern auch „bedeutsam“ in konkrete nachhaltige Geschäfte investieren – welcher Anteil aber „bedeutsam“ ist, bleibt offen. Auch hier gebe es verschiedene Methoden zur Berechnung der Anteile, berichtet ein Marktteilnehmer.

Nicht alle Namen erfasst

Ein weiteres Problem sind die Namen: Nicht alle Begriffe sind bereits konkret von der Leitlinie erfasst, etwa die Wörter „fair“ oder „Ethik“, die von einigen Fonds verwendet werden. Auch etliche Begriffe für Themenfonds stehen nicht in der Leitlinie. Doch die ESMA erfasse mutmaßlich auch viele Fondsnamen, die nicht explizit erwähnt seien, sagt Oliver Plein, Head of ESG Product Specialists der Fondsgesellschaft DWS. Zwar gebe es Unschärfen, etwa bei Themenfonds zur Gesundheit oder Ernährung, doch könne ein Großteil der Fondspalette am Markt einigermaßen zuverlässig einsortiert werden.

Der DWS-Experte verweist auf einen Bericht der ESMA von Oktober 2023, als der Regulator englische Begriffe wie „Carbon Reduction“ und „Water Waste“ als umweltbezogen einstufte oder „Equality“, „Empowerment“, und „Humanity“ als Sozialkategorie. Den Kreis für sinnverwandte Begriffe fasst der Regulator also offenbar weit. In einem weiteren Dokument von Juli 2024 führt die ESMA zudem aus, dass der Name im Kontext der Anlagestrategie gesehen werden sollte.

Der Ball liegt nun bei den nationalen Aufsehern, im Fondsgeschäft insbesondere bei der deutschen BaFin und der luxemburgischen CSSF. Sie werden der ESMA voraussichtlich in Kürze anzeigen, dass sie die Leitlinien umsetzen. Auch sie stehen nun vor Detailfragen.

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