Haushälter zittern vor Karlsruher Urteil zum Solidaritätszuschlag
26. März
Karlsruhe-Urteil zum Solidaritätszuschlag
ahe Berlin
Nach zwei mündlichen Anhörungen im vergangenen September und November spricht der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts am Mittwoch sein mit Spannung erwartetes Urteil zum Solidaritätszuschlag. Es geht 30 Jahre nach Einführung darum, ob der Soli nicht mit Auslaufen des Solidarpakts II Ende 2019 verfassungswidrig geworden ist. Zudem steht die Frage der Ungleichbehandlung von verschiedenen Einkommensbeziehern im Raum, da aktuell ja nur noch wenige zahlen müssen.
Sollte das Gericht den Rest-Soli kippen, müsste der Bund wohl die Einnahmen aus den Jahren 2020 bis 2024 zurückzahlen und könnte auch das eigentlich bis 2028 eingeplante Geld aus dem Zuschlag streichen. Nach Berechnungen des Instituts der Deutschen Wirtschaft geht es insgesamt um 122 Mrd. Euro. Gut die Hälfte davon entfallen auf die Unternehmen, die Karlsruhe nun kräftig entlasten könnte. Die Haushälter in Berlin zittern schon.