FONDSREGISTRIERUNG

Kein ganzes Dutzend

BaFin kennt nur wenige Fonds für Krypto-Assets

Kein ganzes Dutzend

dm – Ist das Beispiel von Blockwall für die Bewilligung von Kryptofonds wegweisend? Eine Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG), die nur Spezialfonds verwaltet und sich an semiprofessionelle und professionelle Anleger richte, habe unter bestimmten Umständen keine Vollerlaubnis von der Finanzaufsicht nötig, sondern müsse sich lediglich registrieren lassen, sagt die BaFin auf Anfrage. Der Registrierungsprozess sei “deutlich schlanker als ein Erlaubnisverfahren”. Die meisten Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuchs würden auf registrierte KVGs und die von ihnen verwalteten Fonds “keine Anwendung” finden. So müssen Spezialfonds einer registrierten KVG nicht durch eine externe Verwahrstelle verwahrt werden. Eine laufende Aufsicht über lediglich registrierte KVGs und die von diesen verwalteten Investmentvermögen finde dementsprechend “nur auf sehr reduziertem Niveau statt”. So sind keine Vertriebszulassungsverfahren vorgesehen. Diese Fonds seien lediglich bei der BaFin anzuzeigen. Dies gelte auch für einen Großteil der Spezialfonds, die von KVGs mit Erlaubnis (also nicht nur Registrierung) verwaltet werden. Diese würden nur in Einzelfällen angeben, inwieweit Anlagen in Kryptowährungen oder Blockchain-Technologien erfolgen sollen, sagt die BaFin. Die Aufsicht könne “keine abschließende Aussage” über die Zahl der von deutschen KVGs verwalteten Fonds mit derartigen Anlagestrategien machen. “Uns sind vier bis fünf registrierte KVGs bekannt, die im Registrierungsverfahren angegeben haben, künftig Anlagestrategien im genannten Bereich in Erwägung zu ziehen”, sagt die BaFin. Zwei weitere Registrierungsanträge mit entsprechenden Angaben seien noch in Bearbeitung. “Daneben hat uns eine registrierte Kapitalverwaltungsgesellschaft den Vertrieb eines Spezialfonds mit entsprechender Anlagestrategie angezeigt.” Macht nicht einmal ein Dutzend. Der Aufsicht seien zudem “keine Verwahrstellen in Deutschland bekannt, die Kryptowährungen in Verwahrung nehmen würden”.