Priips-Verordnung

Neues Basisblatt für Fonds schafft kaum Klarheit

Mit der Einführung des Basisinformationsblattes für Fonds leidet die Verständlichkeit. Angaben zur Performance und zum Risiko unterscheiden sich stark von den alten wesentlichen Anlegerinformationen.

Neues Basisblatt für Fonds schafft kaum Klarheit

Mit dem Jahreswechsel wurden bei Fonds die wesentlichen Anlegerinformationen durch das Basisinformationsblatt auf Basis der EU-Verordnung für verpackte Finanzprodukte (Priips) ersetzt. Das Kurzinformationsblatt sieht jetzt komplett anders aus. Die Angleichung der Anlageinformationen zwischen Fonds und anderen Finanzprodukten zielt auf eine bessere Vergleichbarkeit und Verständlichkeit. Im Vorfeld gab es auch ein zähes Ringen um die Details. Mehrfach war der Starttermin verschoben worden und die europäischen Aufsichtsbehörden hatten in letzter Minute lange Frage-und-Antwort-Dokumente entwickelt, um Klarheit zu schaffen.

Wer jedoch heute für einen beliebigen Fonds die alten wesentlichen Anlageinformationen auf zwei Seiten mit dem neuen dreiseitigen Basisinformationsblatt vergleicht, ist aber leider vermutlich mehr als verwirrt. Es mag nur teilweise daran liegen, dass sich Anleger an das Althergebrachte gewöhnt hatten. Auch nüchtern betrachtet ist wenig Verbesserung zu erkennen.

Eine wichtige Änderung betrifft die Einstufung in sieben Risikoklassen. Bisher mussten Fondsgesellschaften die Risikostufe mit dem „Synthetic Risk and Reward Indicator“ (SRRI) ermitteln. Nun gilt der „Summary Risk Indicator“ (SRI), doch mit anderen Ergebnissen. Wurde ein Aktienfonds bislang in Risikoklasse „6“ eingestuft, bekommt er ab sofort die Risikostufe „5“. Abgesehen davon, dass sich am Risiko des Fonds nichts geändert hat, ist die Systematik auch nicht auf Anhieb nachvollziehbar. Das alles mag daran liegen, dass jetzt auch zum Beispiel Optionsscheine mit dieser Methode bewertet werden und die nach Priips-Systematik natürlich eine „7“ bekommen.

Wer sich seit Jahren an die Wertentwicklung der Vergangenheit gewöhnt hätte, muss bei Fonds davon Abschied nehmen. Auch für Fonds gelten fortan vier Performance-Szenarien, die von einer günstigen, einer neutralen und einer ungünstigen Entwicklung ausgehen. Das zusätzliche Stressszenario zeigt dabei eine besonders pessimistische Sicht. Jedes Szenario wird für ein Jahr und die empfohlene Haltedauer des Fonds berechnet. Das mag alles systematisch korrekt sein, hilfreich ist es nicht. Zwar weiß jeder, dass vergangenheitsbezogene Daten keine Aussage über die Zukunft geben. Diese Formulierung ist den Fondsanlegern in Fleisch und Blut übergegangen. Aber eine Orientierung boten die Performancezahlen schon, etwa dazu, wie viel ein Produkt in einem Kalenderjahr gebracht hat.

Bei den laufenden Kosten ändert sich nichts Wesentliches – oder doch? Neu sind die Angaben zu Transaktionskosten. Außerdem wird bei den Kosten jetzt in Cent und Euro gerechnet, auf Basis eines fiktiven Anlagebetrags von 10000 Euro. Warum für den Ausgabeaufschlag die Angabe von 500 Euro besser verständlich sein soll als 5%, bleibt ein Rätsel. Hinzu kommt, dass der Aufschlag bei der Berechnung der Kosten in Euro immer in maximaler Höhe angesetzt wird. Das kommt in der Praxis nicht mehr so oft vor. Und schließlich gibt es die Angabe, wie hoch die Kosten nach der empfohlenen Haltedauer sind – bei Fonds fünf Jahre, bei Optionsscheinen ein Tag.

Vergleichbarkeit zwischen verschiedenen Finanzprodukten ist eine schöne Idee. Dafür ist natürlich eine einheitliche Systematik notwendig, die der Regulator auf Basis der Priips-Verordnung vielleicht gefunden hat. Doch es dürfte um einiges einfacher sein, Äpfel mit Birnen als Optionsscheine und Fonds zu vergleichen. Die Überarbeitung der Vorschriften für das Basisinformationsblatt hat einige Verbesserungen gebracht, doch neue Probleme sind entstanden. Es ist ohne Zweifel keine einfache Aufgabe für Anbieter, Produktinformation in unterschiedlichen Segmenten so aufzubereiten, dass diese verständlich sind. Denn es sind in der Regel komplexe Produkte. Es wundert daher nicht, dass die nächste Reform, die auf die grundlegende Überprüfung der Priips-Verordnung abzielt, bereits in Sicht ist. Die europäischen Aufsichtsbehörden selbst meinen, dass die Informationsblätter noch strukturierter gestaltet und klarer auf Anleger ausgerichtet sein sollten.

Nach den ersten Tagen könnte es aber sein, dass die neuen Basisinformationsblätter für Fonds gar im Papierkorb landen. Einfacher zu verstehen sind die zusätzlich von Gesellschaften angebotenen Fondsfaktenblätter. Auch dort sind die Angaben über Performance, Kosten und Anlageschwerpunkte zu finden – und vieles mehr.

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