Energiekrise

Teure Notbremse

Der Entwurf für Gas- und Strompreisbremse kommt unter hohem Zeitdruck. Der Bund muss wieder mehr zahlen.

Teure Notbremse

Auf den letzten Drücker vor dem Beginn der abschließenden Haushaltsberatungen für den Etat 2023 hat es die Ampel-Regierung geschafft, die Gesetzentwürfe für die Strom-und Gaspreisbremse sowie die außerordentliche Gewinnabschöpfung bei Kraftwerksbetreibern vorzulegen. Immerhin plant die Regierung, dieses, nächstes und übernächstes Jahr bis zu 200 Mrd. Euro zur Abfederung der hohen Preise auf dem Energiemarkt auszugeben und dies über Schulden zu finanzieren. Da ist es schon angebracht, dass das Parlament sein Budgetrecht auf der Basis eines Gesamtbildes ausüben darf.

Erlegen ist der Bund wieder einmal der Forderung der Länder. Die Gaspreisbremse kommt faktisch bereits zum Jahresbeginn 2023 und nicht erst Anfang März. Darauf hatten die Länder in ihren Finanzverhandlungen mit dem Bund über die Aufteilung der Kosten gedrungen. Die Energieversorger hatten schon der Gaspreiskommission glaubhaft gemacht, schneller als zum März sei der komplexe Ausgleichsmechanismus nicht umzusetzen.

Die Kommission hatte deshalb als Überbrückung bis dahin die einmalige Pauschale vorgeschlagen, die für drei Monate reichen sollte. Auf Druck der Länder kommt nun beides – die Dezemberhilfe als Überbrückungspauschale und die rückwirkende Erstattung für Januar und Februar. Gezahlt wird indessen alles allein vom Bund: 9 Mrd. Euro für die Dezemberhilfe und weitere 5 Mrd. Euro für die beiden Anfangsmonate. Die Gesetzentwürfe, die noch dieses Jahr verabschiedet werden müssen, laufen damit sicher leichter durch den Bundesrat. Dennoch haben die Bundesländer ein Geschäft zulasten Dritter gemacht. Denn die Kredite für die zusätzlichen Ausgaben muss nur der Bund zurückzahlen.

Gut ist, dass die Regierung mit der Notbremse für Gas und Strom den Rat der Gaspreiskommission umsetzen will, die Preise zu subventionieren, ohne den Anreiz zu geringerem Verbrauch zu verlieren. Dies gelingt über die Mischung eines subventionierten Sockelbetrags und eines Spitzenverbrauchs zu Marktpreisen. Bis Ende April 2024 soll dieser Mechanismus greifen. Schon heute müsste die Ampel aber über den Exit nachdenken: Denn es ist unwahrscheinlich, dass der Sprung auf die 2024 höheren Energiepreise still und leise vonstattengehen wird.

Problematisch bleiben krisenbedingte Ad-hoc-Eingriffe ins System dennoch. Die Erlösabschöpfung bei Kraftwerksbetreibern soll alle Energiearten betreffen, ausgerechnet aber nicht Steinkohle. Sonst könnte die Wirtschaft die Verstromung von Kohle zugunsten knappen Gases wieder herunterfahren. Der Markt wirkt hier stärker als die beabsichtigte Intervention, so die Sorge. Überhaupt: Hohe Gewinne schöpft der Fiskus bereits über die Körperschaftsteuer ab. Einen Eingriff in die Erlöse hatte das Finanzministerium bei den Überlegungen zu einer Digitalsteuer noch hart bekämpft.

Konsistenter ist die Bundesregierung bei der Forderung nach einem Dividenden- und Boni-Verbot für Firmen mit staatlicher Hilfe aufgestellt. Dies soll nur Firmen betreffen, die staatliches Kapital brauchen. Andernfalls dürfte konsequenterweise auch der Bäcker nicht „per Gesellschafter an Kasse“ buchen. Dass die Abgeordneten im Bundestag dem folgen werden, ist allerdings alles andere als sicher.

 (Börsen-Zeitung,

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