EU-Wiederaufbaufonds

AfD scheitert in Karlsruhe

Rund zwei Monate nach seiner grundsätzlichen Eilentscheidung zum Corona-Aufbaufonds der EU hat das Bundesverfassungsgericht auch einen Eilantrag der AfD-Bundestagsfraktion abgewiesen. Die Abgeordneten wollten dem Bundespräsidenten verbieten lassen,...

AfD scheitert in Karlsruhe

dpa-afx Karlsruhe

Rund zwei Monate nach seiner grundsätzlichen Eilentscheidung zum Corona-Aufbaufonds der EU hat das Bundesverfassungsgericht auch einen Eilantrag der AfD-Bundestagsfraktion abgewiesen. Die Abgeordneten wollten dem Bundespräsidenten verbieten lassen, das deutsche Ratifizierungsgesetz zu unterzeichnen. Das ist aber schon am 23. April passiert. Der Antrag hatte sich also faktisch bereits erledigt, war aber noch anhängig. Er sei wegen fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig, teilte das Gericht mit (Az. 2 BvE 4/21).

Über den rund 800 Mrd. Euro schweren Fonds nehmen die EU-Staaten erstmals in großem Umfang gemeinsam Schulden auf, um die Wirtschaft nach der Pandemie wieder in Schwung zu bringen. Das Geld gibt es teils als Zuschuss, teils als Kredit. Die ersten Bescheide hatten am Mittwoch Portugal und Spanien erhalten.