BDI setzt auf bessere Mittelstandspolitik
wf Berlin – Verbesserte Rahmenbedingungen für den Mittelstand verlangt der Industrieverband BDI von der Politik. Dabei sollen unter anderem Alternativen zur Kreditfinanzierung verbessert werden, um auch beim aktuellen strukturellen Wandel im Bankensystem die Finanzierungsbedingungen nachhaltig zu sichern.Dies ist einer von zahlreichen Punkten aus einem 20-seitigen BDI-Papier, das auflistet, was für den industriellen Mittelstand politisch bewegt werden muss. 98 % aller Industrieunternehmen seien mittelständisch und erzielten 35 % des gesamtindustriellen Umsatzes. Jeder zweite Industriearbeitnehmer sei dort beschäftigt, schreiben der Vorsitzende des Mittelstandsausschusses, Arndt G. Kirchhoff, sowie Hauptgeschäftsführer Markus Kerber.Konkret dringt der BDI darauf, den Kapitalmarktzugang für mittelständische Unternehmen zu verbessern. Dazu soll der Zugang zur Börse mit Hilfe geeigneter Zulassungsvoraussetzungen und mehr Satzungsfreiheit für Aktiengesellschaften erleichtert werden. Die Politik soll den Markt für Mittelstandsanleihen ausbauen, um den Zugang zum Kapitalmarkt für die Unternehmen zu erleichtern. Darüber hinaus soll sie die Verbriefung von Handels- und Leasingforderungen unterstützen.Zugleich warnt der BDI davor, im Zuge der Finanzmarktreformen die regulatorischen Vorgaben nicht so weit zu treiben, dass Finanzierung und Risikomanagement des Mittelstands unnötig erschwert werden. Dies gelte auch für Basel III, wo der Verband unter anderem auf niedrigere Risikogewichte für Mittelstandskredite dringt sowie den Verzicht auf eine verschärfte Eigenkapitalunterlegung von OTC-Derivaten. “Energiekosten deckeln”Die Mittelstandsfinanzierung ist aber nur eines von vielen Themen, die der BDI anspricht. So soll etwa für eine “sichere, saubere und bezahlbare Energieversorgung” auch der industrielle Mittelstand von den steigenden Kosten für die Umlage zugunsten Erneuerbarer Energien (EEG) entlastet werden. Dem BDI schwebt eine Deckelung pro Kilowattstunde und ein gleitender Einstieg vor. In der Unternehmensbesteuerung sollen die Mängel in der Thesaurierungsbegünstigung für Personengesellschaften beseitigt werden. Zudem dürfe das gerade reformierte Erbschaftsteuerrecht nicht wieder verschärft werden.