Bundesbank mahnt Politik in Sachen Insolvenzen
ba Frankfurt
Die Bundesbank empfiehlt, den staatlichen Einfluss auf das Insolvenzgeschehen allmählich zurückzunehmen. Das zielt auf politische Unterstützung in der Coronakrise, etwa durch direkte Unternehmensbeteiligungen oder -zuschüsse. Die Wirkung von Mitnahmeeffekten sei bislang aber überschaubar, schreiben die Ökonomen im Monatsbericht Dezember.
Dass die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland 2020 entgegen ersten Befürchtungen kräftig zurückgegangen ist, führt die Bundesbank nicht nur auf die diversen staatlichen Hilfsmaßnahmen, sondern auch auf die in den Jahren zuvor verbesserte Eigenkapital- und Liquiditätsausstattung der Unternehmen zurück. Die gut 15800 in der amtlichen Statistik verzeichneten Insolvenzverfahren bedeuten einen Rückgang um fast 16% im Jahresvergleich. Auch die Zahl von Betriebsaufgaben ging 2020 mit 14% stark zurück. Selbst nach Auslaufen vieler Sonderregelungen blieb die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen niedrig: Das Statistikamt Destatis weist für den Zeitraum Januar bis September einen Rückgang um 14% zum Vorjahreszeitraum aus. Seit Mai 2021 gelten – mit Ausnahme der Unternehmen, die im Juli von Starkregen und Hochwasser betroffen waren, – wieder sämtliche Insolvenzregelungen.
Trotz der starken Umsatzrückgänge nahm 2020 die Zahl der Insolvenzen in einigen Dienstleistungsbranchen im Jahresvergleich besonders kräftig ab – obwohl auf manche dieser Branchen gewöhnlich ein beträchtlicher Teil des Insolvenzgeschehens entfalle, heißt es bei der Bundesbank. „Das Risiko, dass anstehende Insolvenzen unterdrückt wurden, dürfte dort besonders hoch sein“, heißt es im Monatsbericht. Verhältnismäßig moderat fielen die Rückgänge im Insolvenzgeschehen des produzierenden Gewerbes aus. Als auffallend bezeichnen die Ökonomen rückläufige Insolvenzen im Bau, der normalerweise viel zum jährlichen Insolvenzgeschehen beitrage, doch sei dies teilweise mit der günstigen Baukonjunktur erklärbar.
Allerdings, so konstatieren die Ökonomen, stiegen die mit Insolvenzen verbundenen voraussichtlichen Forderungen deutlich. Dies weise darauf hin, dass einige große Unternehmen Insolvenzverfahren beantragt hätten. Das decke sich mit der festgestellten Zunahme der Insolvenzverfahren unter großen Unternehmen. Bei Kleinstunternehmen hingegen, die üblicherweise einen Großteil der Unternehmensinsolvenzen ausmachen, da sie in der Regel größeren Finanzierungsrisiken ausgesetzt sind, nahm die Zahl der Verfahren laut Bundesbank kräftig ab. Dies lege nahe, dass die staatlichen Hilfsmaßnahmen vor allem dort ihre Wirkung entfalteten. Allerdings wird auf eine Studie verwiesen, der zufolge häufig diejenigen Kleinstunternehmen davon profitierten, die bereits vor der Coronakrise ein relativ schlechtes Kreditrating gehabt hätten, was auf Mitnahmeeffekte hindeute. Deren Anteil an der gesamtwirtschaftlichen Bruttowertschöpfung sei gering.