Bundesrat gibt grünes Licht
wf Berlin
Der Bund kann 60 Mrd. Euro Kreditermächtigungen in seinen Energie- und Klimafonds (EKF) einstellen. Der Bundesrat machte am Freitag in Berlin den Weg für den Nachtragshaushalt 2021 frei. Die Länderkammer hätte formal den Vermittlungsausschuss von Bund und Ländern anrufen können. Darauf verzichtete sie. Die vom Bundesrechnungshof, aber auch Verfassungsrechtlern heftig kritisierte Haushaltsoperation erlaubt es dem Bund, in künftigen Jahren über das Limit der Schuldenbremse hinaus Ausgaben aus diesem Sondervermögen über Kredite zu finanzieren. Mit den Mitteln will die Bundesregierung klima- und transformationspolitische Vorhaben bezahlen und private Investitionen anreizen – und damit die Folgen der Corona-Pandemie bekämpfen. Nach Verkündung im Bundesgesetzblatt tritt die Regelung rückwirkend zum 1. Januar 2021 in Kraft.
Die CDU hat eine Verfassungsklage gegen den rückwirkenden Nachtragshaushalt angekündigt. Die Ampel-Regierung ergänzte in der Gesetzgebung den Entwurf um verbindliche Erläuterungen zur Verwendung der Mittel aus dem EKF. Sie stellte klar, dass die Mittel unter anderem für Investitionen zur Energieeffizienz von Gebäuden und Förderung einer klimaneutralen Industrie zu nutzen sind. Die Gesetzesnovelle schafft zudem 148 neue Stellen in Ministerien und Bundestag.