Bundestag verschiebt Hilfe für Kommunen

Beschluss über Grundgesetzänderung erst später

Bundestag verschiebt Hilfe für Kommunen

wf Berlin – Die Abstimmung im Bundestag über die finanzielle Entlastung von Städten und Gemeinden in der Corona-Pandemie verschiebt sich um eine Woche. Nach Informationen aus Koalitionskreisen ist die für eine Grundgesetzänderung nötige Zwei-Drittel-Mehrheit noch nicht sicher. Ursprünglich sollte der Entwurf bereits an diesem Donnerstag abschließend beschlossen werden. Geplant sind nun noch Änderungen zur Konkretisierung der Zahlungsmodalitäten zwischen Ländern und Kommunen. Drei wesentliche Punkte regelt der Gesetzentwurf. Bund und Länder wollen ungefähr je zur Hälfte die Gewerbesteuerausfälle der Kommunen wegen der Coronakrise in diesem Jahr voll kompensieren. Zudem erhöht der Bund dauerhaft die Übernahme der Kosten der Unterkunft für Arbeitssuchende in der Grundsicherung von 50 % auf 74 %. Schließlich sieht der Entwurf vor, die ostdeutschen Länder bei der Rentenversicherung aus der Zusatzversorgung der DDR zu entlasten.Die Kosten für den Bund liegen bei 6,1 Mrd. Euro für die Kompensation der Gewerbesteuerausfälle und bei 3,4 Mrd. Euro für die erhöhe Übernahme der Kosten der Unterkunft. Die Länder schultern 5,9 Mrd. Euro für die Gewerbesteuerausfälle. Dabei ist die Wirkung auf die Bundesergänzungszuweisungen berücksichtigt. In Nordrhein-Westfalen etwa hat die Corona-Pandemie im zweiten Quartal große Löcher in viele kommunale Haushalte gerissen, meldete die Nachrichtenagentur dpa-afx unter Berufung auf das Statistische Landesamt. Von April bis Juni lagen die Einnahmen aus Gewerbesteuern demnach bei 1,96 Mrd. Euro und damit 43,5 % unter denen des Vorjahresquartals. Im Durchschnitt der Jahre 2015 bis 2019 nahmen die Kommunen in Nordrhein-Westfalen 3 Mrd. Euro Gewerbesteuer im Quartal ein. In dieser Woche gibt es wegen der Corona-Pandemie eine außerordentliche Steuerschätzung für Bund, Länder und Gemeinden. Die Ergebnisse sollen am Donnerstag bekannt gemacht werden. “Maßnahmen helfen 2020” Der Haushaltsausschuss des Bundestags hörte zur geplanten Grundgesetzänderung gestern öffentlich Experten an. Bei Vertretern der kommunalen Spitzenverbände und Sachverständigen aus der Wissenschaft stieß der Entwurf auf Zustimmung. “Die Maßnahmen des Bundes werden den Kommunen im Jahr 2020 sehr helfen”, hieß es in der gemeinsamen Stellungnahme des Deutschen Städtetages und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes. Nur der Bundesrechnungshof lehnte den Entwurf zu den Kosten der Unterkunft inhaltlich ab. Der Vertreter des Rechnungshofs monierte, dass mit einem Anteil von 74 % gerade eine Bundesauftragsverwaltung vermieden worden sei. Andernfalls hätte der Rechnungshof aber die Mittelverwendung prüfen dürfen. Unterschiedlicher Meinung waren die Rechtsexperten, ob der Ausgleich der Gewerbesteuereinnahmen eine Grundgesetzänderung erfordert.