Dieselfahrverbote zum Teil jetzt schon rechtens
Im Kampf gegen zu schmutzige Luft können Städte einzelne Straßen für ältere Diesel sperren – Fahrverbote für größere Innenstadtbereiche sind nicht so einfach möglich. Das geht aus dem schriftlichen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hervor, das der Deutschen Presse-Agentur vorlag. Für ganze Zonen seien zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit nur “phasenweise” Verbote je nach Alter und Schadstoffausstoß sowie Ausnahmeregeln erforderlich. Dann brauche es auch keine Entschädigungen für betroffene Autobesitzer. dpa-afx