Ein Konsolidierungskonzept für die Regierung Merz
Ein Konsolidierungskonzept für Merz
Der Bundesrechnungshof legt 22 Vorschläge für mehr Einnahmen von Bund und Ländern vor
ahe Berlin
Der Bundesrechnungshof hat der neuen Bundesregierung ein 22-Punkte-Konzept zur nachhaltigen Stärkung der Einnahmebasis der öffentlichen Haushalte vorgelegt. Die Prüfer sehen allein bei den über 100 unterschiedlichen Steuervergünstigungen ein Potenzial von Mehreinnahmen von jährlich 30 Mrd. Euro bei Bund und Ländern – davon 23 Mrd. Euro allein beim Bund.
„Die Handlungsspielräume sind enorm", betonte Rechnungshof-Präsident Kay Scheller am Dienstag. Die Maßnahmen könnten insgesamt „zu einer durchgreifenden Konsolidierung künftiger Haushalte beitragen“. Er verwies darauf, dass die Aufstellung künftiger Bundeshaushalte noch schwieriger werde als in den Jahren zuvor: „Allein auf konjunkturell bedingte Steuermehreinnahmen zu setzen, hält der Bundesrechnungshof nicht für ausreichend.“
Belastungen zu erwarten
Scheller warnte, dass die Umsetzung des Rechnungshof-Konzepts für Bürger und Unternehmen mit dem Verzicht auf gewohnte Vorteile oder zusätzlichen Belastungen verbunden sein könnte. Deshalb brauchten solche Maßnahmen Vorlauf und Transparenz, sagte er. Die Betroffenen müssten die Chance bekommen, sich rechtzeitig darauf einzustellen.
In ihrem Sonderbericht schlägt die Behörde insbesondere den Abbau von Steuervergünstigungen vor, um die Einnahmen zu stärken. Hinzu kommen Mehreinnahmen durch eine wirksamere Bekämpfung von Steuerbetrug und einen verbesserten Steuervollzug. Die Maßnahmen sind zum Teil kurz-, zum Teil aber auch mittel- und langfristiger Natur.

Steuervergünstigungen gehören regelmäßig überprüft. Erreicht eine Vergünstigung nicht die angestrebte Wirkung, muss sie angepasst oder beendet werden, hieß es. Der Rechnungshof verwies in diesem Zusammenhang etwa auf die 2006 eingeführte Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen, die zuletzt 2,1 Mrd. Euro gekostet hatten, oder die steuerliche Begünstigung von Dieselkraftstoff im Volumen von 7 Mrd. Euro. Ein weiteres Beispiel sei der seit Jahren bestehende Reformstau beim ermäßigten Umsatzsteuersatz, hieß es in dem Bericht.
Unwirksame oder ineffiziente Steuervergünstigungen
Die Bundesregierung gewähre immer noch zahlreiche Steuervergünstigungen, die in Studien als unwirksam oder ineffizient bewertet würden, monierte der Rechnungshof. „Würde die Bundesregierung die Empfehlungen der Wirtschaftsforschung zum Subventionsabbau umsetzen, könnte sie zusätzliche Handlungsspielräume für die öffentlichen Haushalte von jährlich 17 Mrd. Euro gewinnen.“
Der Bundesrechnungshof schlägt zudem zahlreiche Maßnahmen vor, die bestehenden Steuergesetze besser durchzusetzen. Entscheidend sei die Digitalisierung der Finanzverwaltung. Insgesamt bedürfe die Digitaltauglichkeit von Steuergesetzen größerer Beachtung.
Einheitliche Steuersoftware fehlt
Moderne IT-Systeme zur Bekämpfung von Umsatzsteuerbetrug und die Unterstützung der Steuerfahndungsstellen der Länder durch den Bund hält der Rechnungshof für wichtig. Er verwies aber zugleich darauf, dass es immer noch keine bundeseinheitliche Software in der Steuerverwaltung gibt – obwohl bereits vor 16 Jahren das Megaprojekt „Konsens“ gestartet worden war, um dies zu ändern.
Laut Scheller werden aktuell all die vorgeschlagenen Lösungen in der Politik kaum diskutiert. „Eher sind Bestrebungen erkennbar, weitere Steuervergünstigungen einzuführen.“ Der Rechnungshof-Präsident gab der neuen Regierung den Rat, nicht noch weitere Vergünstigungen im Steuersystem einzuführen.