In erster Instanz

EU-Gericht tadelt von der Leyen wegen Intransparenz bei Impfstoff

Das EU-Gericht beanstandet, dass die EU-Kommission unter Vorsitz von Ursula von der Leyen der Öffentlichkeit keine volle Einsicht in Impfstoffverträge erlaubt habe, die den milliardenschweren Erwerb von Impfdosen regeln.

EU-Gericht tadelt von der Leyen wegen Intransparenz bei Impfstoff

EU-Gericht tadelt von der Leyen wegen Intransparenz

fed Brüssel

Einen Tag vor der Abstimmung über eine zweite Amtszeit von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat das Europäische Gericht, die erste Instanz des EU-Gerichtshofs, Mängel im Zugang der Öffentlichkeit zu den Impfstoffverträgen der EU-Kommission beanstandet. Sie hatte 2020 und 2021 schnell auf die Pandemie reagiert und mit Pharmaunternehmen den Ankauf von einer Milliarde Impfdosen für den Betrag von 2,7 Mrd. Euro vertraglich verabredet. Als Europaabgeordnete und Privatpersonen später Einsicht in die Dokumente forderten, gewährte ihnen die EU-Behörde nur in Teilen Zugang. Das wiederum tadeln nun die Luxemburger Richter, die der EU-Kommission vorwerfen, nicht dargetan zu haben, warum eine weitergehende Transparenz die geschäftlichen Interessen der Pharmafirmen beeinträchtigt hätte. Auch urteilen die Richter, dass die Kläger den Nachweis erbracht haben, warum Namen und Vornamen von an den Verträgen Beteiligten genannt werden sollten. Schließlich ließe sich sonst nicht prüfen, ob ein Interessenskonflikt vorgelegen habe.

Der CDU-Europaabgeordnete und Gesundheitspolitiker Peter Liese nimmt derweil die EU-Kommission auch nach dem Urteil in Schutz. Er weist zum einen darauf hin, dass das Gericht der EU-Behörde ja auch „in weiten Teilen Recht gegeben“ habe. Zum anderen sei nicht zu beanstanden, dass in der speziellen Situation damals die EU-Kommission bereit gewesen sei, auf Teile der Forderungen der Pharmaunternehmen einzugehen.

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