EU-Lieferkettengesetz wird verschoben
EU-Lieferkettengesetz
wird verschoben
fed Zürich
Großzügigere Frist auch für Reporting-Richtlinie CSRD
Das umstrittene EU-Lieferkettengesetz wird ein Jahr später als vorgesehen in Kraft treten, nämlich erst 2028. Das EU-Parlament hat mit überwältigender Mehrheit der Verschiebung der Umsetzung zugestimmt. Da sich der Rat als Vertreter der nationalen Regierungen vorige Woche bereits ebenfalls für eine spätere Umsetzung ausgesprochen hat, sind die noch ausstehenden legislativen Schritte reine Formsache.
Zugleich wurde die Anwendung der Vorschriften der Nachhaltigkeits-Reporting-Richtlinie, der mittlerweile ebenfalls berühmt-berüchtigten CSRD, für die zweite und dritte Welle der Unternehmen – also alle außer den großen Konzernen – um zwei Jahre vertagt.
Das „Stoppen der Uhr“ wollen die Abgeordneten nutzen, um noch einmal über die Inhalte zu diskutieren. Grüne und Sozialdemokraten sind überhaupt nicht mit den als „Kahlschlag“ kritisierten Anpassungen einverstanden, die die EU-Kommission im Zuge ihres Omnibus-Pakets vorgeschlagen hat. Die Konservativen hingegen pochen darauf, dass nun auch Korrekturen erfolgen. Mittelständler könnten „nun erst einmal durchatmen“, meint der CSU-Abgeordnete Markus Ferber. Die gewonnene Zeit müsse genutzt werden, um substanzielle Erleichterungen bei den Berichtspflichten zu erreichen. Die EU müsse den Kampf gegen Bürokratie noch ambitionierter führen.
Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) begrüßte das Votum als einen „wichtigen Schritt für eine stärkere Wettbewerbsfähigkeit Europas.“ Es brauche mehr Freiraum für unternehmerisches Handeln, betonte Karolin Schriever, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des DSGV.